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Großbritannien-Reisende mit deutschem Mobilfunk-Anbieter müssen trotz des Brexits weiterhin keine Roaming-Kosten fürchten. Auch Telefónica Deutschland (O2) und 1&1 Drillisch erheben mindestens bis Ende des Jahres keine Roaming-Gebühren, wenn ihre Kunden in Großbritannien mobil surfen, wie die Unternehmen auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilten.

Einigung erzielt

Eine bedeutendes Entscheidung wurde im Bereich der Wirtschaftskooperation zwischen Europäischer Union und Vereinigtem Königreich (UK) bekanntgegeben: Die EU-Kommission nahm einen Angemessenheitsbeschluss im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an.

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Die Gründung der Europäischen Union fiel genau in den Beginn des digitalen Zeitalters. Regeln und Vorschriften des europäischen Handelssystems entwickelten sich deshalb gemeinsam mit Computern, Software und anderen digitalen Werkzeugen.

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Die Zahl der EU-Bürger, die in Großbritannien nach Arbeit suchen, ist seit dem Brexit um mehr als ein Drittel gesunken. Das geht aus einer Studie der digitalen Jobvermittlung Indeed hervor.

Kommentar

Am 25. Mai jährt sich erneut das In-Kraft-Treten der Europäischen Datenschutzgrundverordnung. Aus diesem Anlass hat Frau Angela Lechermann, Teamleiterin Datenschutz Consulting Services, TÜV SÜD, einmal einen Blick auf das aktuell größte Fragezeichen in Sachen Datenschutz & DSGVO geworfen: die Auswirkungen des Brexits.

Am 25. Mai jährt sich zum dritten Mal, dass die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) anwendbares Recht geworden ist. Die jüngsten Zahlen aus 2020 deuten darauf hin, dass es Firmen anscheinend schwerer fällt, wegen der Corona-Pandemie die wachsenden Datenmengen der Verordnung entsprechend zu verarbeiten. 

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Die Unklarheiten rund um den Brexit haben lange an den Nerven der Unternehmen gezerrt. Zwar haben sich Großbritannien und die EU gegen Ende 2020 auf ihre künftigen Handelsbeziehungen geeinigt und der Handelsvertrag wurde weitgehend begrüßt. Fakt ist jedoch, dass weiterhin viel Verwirrung rund um

Statement

Die langwierigen Brexit-Verhandlungen ließen den Unternehmen kaum Zeit, auf die Realitäten zu reagieren, wie die Handelsbeziehung nach dem 1. Januar 2021 aussehen würde. Die Unternehmen wussten, dass etwas passieren würde, was genau, blieb bis Ende Dezember unklar.

Nach vollzogenem Brexit endet am 31. Dezember 2020 nun auch die Übergangsphase, in der das Recht der Europäischen Union für das Vereinigte Königreich grundsätzlich weiterhin gilt und das Vereinigte Königreich Teil des EU-Binnenmarktes und der EU-Zollunion bleibt.

Obgleich das Thema im Zuge der derzeit grassierenden Pandemie in den letzten Monaten etwas dem Blick der Öffentlichkeit entschwunden zu sein scheint, so ist es für eine Vielzahl von Unternehmen hierzulande dennoch von erheblicher Bedeutung: Die Rede ist natürlich vom bevorstehenden und möglicherweise harten

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