Datenschutz
Zig Facebook-Nutzerinnen und -Nutzer, aber auch viele Gerichte und die Anwaltschaft dürften heute gespannt nach Karlsruhe schauen: Der Bundesgerichtshof will am Nachmittag nach einem gravierenden Datenschutzvorfall beim sozialen Netzwerk Facebook höchstrichterlich klären, wann ein Anspruch auf Schadenersatz besteht.
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Mit Werbeblockern können Nutzerinnen und Nutzer lästige Onlinewerbung unterdrücken. Aber werden dabei Urheberrechte der Webseitenbetreiber verletzt? Dieses Jahr fällt der BGH keine Entscheidung mehr.
Als die Polizei vor rund vier Jahren das erste deutsche Darknetzentrum in einer früheren Nato-Bunkeranlage in Rheinland-Pfalz aushob, war das Aufsehen groß. Nun ist das Urteil in einem der bundesweit größten Prozesse um Cybercrime weitgehend rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf die Revisionen am Dienstag größtenteils, verschärfte die
Rund vier Jahre nach dem Ausheben des ersten deutschen Darknetzentrums in einer früheren Nato-Bunkeranlage in Rheinland-Pfalz will der Bundesgerichtshof (BGH) seine Entscheidung verkünden. Die Karlsruher Richter sollen am Dienstag (10.30 Uhr) bekanntgeben, ob das Urteil des Landgerichts Trier Bestand hat.
Im Rechtsstreit über eine strengere Wettbewerbskontrolle bei Amazon durch das Bundeskartellamt stehen die Chancen für den Online-Riesen etwas schlechter. Der Bundesgerichtshof (BGH) teilte am Mittwoch mit, dass der Kartellsenat derzeit nicht beabsichtige, in der Sache den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zurate zu ziehen. Das war nach der Auftaktverhandlung am Dienstag
Update 23.05., 12:35Uhr
Suchmaschinen wie Google müssen fragwürdige Artikel über Menschen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nur dann aus ihren Trefferlisten löschen, wenn die Betroffenen offensichtlich falsche Angaben hinreichend nachweisen können.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Voraussetzung für Netzsperren bei Urheberrechtsverletzungen konkretisiert. Das höchste deutsche Zivilgericht bekräftigte, dass eine solche Sperre nur verlangt werden kann, wenn ein Rechteinhaber alle zumutbaren Mittel ausgeschöpft hat. Ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes sei gegen einen in der EU ansässigen Betreiber grundsätzlich zumutbar, entschied der
Update Do, 29.09.2022, 14:43 Uhr
Verbraucherschutzverbände dürften bald vom Bundesgerichtshof (BGH) grünes Licht bekommen, unter bestimmten Voraussetzungen wegen möglicher Datenschutzverstöße von Unternehmen vor Gericht zu ziehen – auch wenn es keine konkret Betroffenen gibt.
Update 28.09.2022, 14:20Uhr
Verärgerte Kunden und Kundinnen dürfen nach einem Kauf über die Internetplattform Ebay ihre Kritik durchaus scharf formulieren. Diese darf aber nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) keine Schmähkritik sein – also nicht rein der Herabwürdigung des Verkäufers dienen.
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