Am 27.04.2021 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) ein Urteil darüber gefällt, wie weit die Auskunftspflicht des Arbeitgebers gemäß Artikel 15 reicht. Ein gekündigter Mitarbeiter hatte gefordert, dass ihm alle über ihn gespeicherten Daten sowie Kopien des gesamten E-Mailverkehrs zwischen ihm und dem Unternehmen, ja sogar die bloße Erwähnung
Sperren, archivieren, löschen – der von der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geforderte Dreisprung gerät für mittelständische SAP-Anwender mitunter zum Spagat. Mit Information Lifecycle Management (ILM) bietet SAP ein Werkzeug, um diese und andere wesentliche Vorgaben der DSGVO umzusetzen. Gleichwohl ist externe Beratung häufig ratsam.
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