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iOs-Update
Mit seinem jüngsten Software-Update behebt Apple eine schwerwiegende Sicherheitslücke, die Angreifern erweiterte Systemrechte ermöglichte. Betroffen sind sämtliche Apple-Geräte – vom iPhone bis zur Vision Pro.
Strengere Missbrauchsaufsicht?
Für Apple geht es am Bundesgerichtshof (BGH) um eine lange und folgenschwere Bezeichnung: Hat der iPhone-Konzern eine «überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb»? Das Bundeskartellamt sagt: ja. Der Konzern unterläge damit einer strengeren Missbrauchsaufsicht der Wettbewerbshüter.
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Neue Smishing-Methode
Cyberkriminelle haben eine neue Methode entwickelt, um Daten von iMessage-Nutzern zu stehlen. Dabei setzen sie auf SMS-Phishing, auch bekannt als „Smishing“. Besonders beliebt sind Nachrichten, die vermeintliche Informationen über den Paketversand enthalten.
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Streaming
Apple öffnet erstmals seinen Streaming-Dienst Apple TV+ für ein kostenloses Wochenende. Vom 3. bis 5. Januar können Interessierte ohne Abonnement auf die komplette Mediathek zugreifen, wie der Konzern am Montag mitteilte.
Smart-Home
Im Rahmen seiner Smart-Home-Offensive arbeitet Apple offenbar an einem neuen Türklingel-System mit integrierter Gesichtserkennung. Wie Bloomberg-Analyst Mark Gurman in seinem Newsletter „Power On“ berichtet, soll das System Face ID nutzen, um registrierten Bewohnern automatisch die Tür zu öffnen.
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Kommentar
Immer mehr Anleger setzen auf ETPs, um ihr Portfolio mit spannenden Indizes, Sektoren und Megatrends zu ergänzen und langfristig von den Entwicklungen an den Börsen zu profitieren. Eine Branche, die aktuell regelrecht durch die Decke geht, ist der Payment-Sektor.
«Datenhungrige Unternehmen»
Die EU-Kommission drängt Apple dazu, das iPhone noch stärker für Rivalen zu öffnen. Dadurch sollen unter anderem Computer-Uhren, Kopfhörer oder Digital-Brillen anderer Hersteller besser als bisher mit dem Telefon funktionieren.
Landesgericht Berlin folgt vzbv-Klage
IT-Gigant Apple muss besser darauf hinweisen, dass Sternebewertungen im App Store nicht auf ihre Echtheit geprüft werden. Der bisherige Hinweis in den Nutzungsbedingungen reicht nach Ansicht des Landgerichts Berlin nicht aus, teilt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit.
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