Die meisten Internet-Nutzer wünschen sich strengere Regeln und Gesetze beim Thema Datenschutz – das geht aus einer Umfrage der European netID Foundation hervor.
Hand aufs Herz: Wer liest sich Allgemeine Geschäftsbedingungen durch? In manchen stecken Klauseln, die bei Änderungen keine ausdrückliche Zustimmung des Kunden nötig machen. Das geht so nicht, finden Verbraucherschützer – und ziehen nun bis vor den Bundesgerichtshof.
Früher oder später denkt jeder Shop-Betreiber über einen Relaunch nach. Die Gründe hierfür sind vielfältig, meist steht dahinter der Wunsch nach einer Optimierung für die mobile Nutzung oder nach einem moderneren Design. Auch ein komplettes Rebranding der Marke kann die Neuauflage eines Shops notwendig machen.
Für Unternehmen, die Websites unterhalten oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, gelten ab dem 1. Februar 2017 neue Informationspflichten:
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- Produktmanager (m/w/d) Energie - Schwerpunkt Data Analytics
EWR GmbH, Remscheid - IT-Business Analyst - Operations Engineering (w/m/d)
ING Deutschland, Frankfurt am Main - Payment Operations Specialist (m/w/d)
PM-International AG, Speyer - Senior Referent Geo-basiertes Data- und Business Development (w|m|d)
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