Datenschutz für Kinder – Anforderungen nach DSGVO

Der Datenschutz für Kinder kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Dies gilt sowohl für Eltern und Erziehungsberechtige wie auch Verantwortliche, wenn es um die personenbezogenen Daten geht. Die DSGVO trifft erstmals eine gesetzliche Regelung. Im Interview erklärt Rechtsanwalt Stephan Hansen-Oest, warum das Thema wirklich wichtig ist.

Datenschutz für Kinder – Anforderungen nach DSGVO (Grafik: Christiane Manow-Le Ruyet/speicherguide.de)Datenschutz für KinderDas Thema Datenschutz wird gerne auf die leichte Schulter genommen, von Unternehmen wie auch von Privatpersonen. Wenn es um den Datenschutz für Kinder geht, ist die Haltung vielfach fast noch schlimmer. »Wen soll das schon interessieren?« und »Wir haben nichts zu verbergen«, sind gerne getätigte Aussagen. Ohne jemanden zu nahe zu treten, aber dies ist definitiv die falsche Haltung.

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»Der Spruch `Das Internet vergisst nichts´ ist heute wichtiger als je zuvor«, mahnt Stephan Hansen-Oest, Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Datenschutz und IT-Recht, im Interview mit speicherguide.de. »Alles was Kinder selbst oder andere über sie posten, wird auch in den nächsten Jahren noch `da´ sein. Dies mag heute noch keine Auswirkungen haben, aber die Verarbeitungsmöglichkeiten steigen und heutige Daten könnten künftig ebenfalls Teil dieser verbesserten Datenverarbeitung sein.

Klicksafe Werbung – Schützen Sie Ihre Kinder im Internet

Was es bedeutet, wenn Eltern das Thema Web zu sorglos sehen, visualisiert die EU-Initiative für mehr Sicherheit im Internet klicksafe in diesem Werbespot. Auch wenn es natürlich etwas überspitzt dargestellt ist, aber besser kann man es eigentlich nicht auf den Punkt bringen.

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Im »wirklichen Leben« würde niemand auf die Idee kommen, Fotos seiner Kinder an x-beliebige und vor allem unbekannte Erwachsenen zu verteilen. Auch dürften Eltern sicherlich ihren Kindern einbläuen, sich nicht von Fremden anquatschen zu lassen, und schon gar nicht mitzugehen. Diese Haltung muss auch für das Internet, Handys und dem Umgang mit neuen Kommunikationsmitteln gelten. Hansen-Oest fordert zur Besonnenheit auf: »Oft sind Eltern entweder sehr sorglos oder total phobisch und erlauben ihren Kindern quasi gar nichts. Man muss nicht alles verteufeln, aber auch nicht völlig `besinnungslos´ mitmachen.«

Eltern sollten beobachten, wofür sich ihre Kinder interessieren und zumindest versuchen zu verstehen, was den Kindern an den Spielen, Apps oder Internet-Seiten gefällt. Genauso wie im wirklichen Leben sollten Regeln aufgestellt und Verhaltensweisen definiert werden. Das heißt, nicht jede Checkbox zu bestätigen ohne sie zu lesen (und zu verstehen), sich zu überlegen, welche App man wirklich braucht.

Kinder und Erwachsene sollten verinnerlichen, nichts ist umsonst, keine App, kein Spiel, keine Social-Media-Plattform. Bezahlt wird mit seinen persönlichen Daten. Hat man Glück, wird man nur zur Zielscheibe für personalisierte Werbeattacken. Es ist heute aber ein leichtes, das Surfverhalten eines Nutzers zu analysieren und auszuwerten und auch in ein Ranking zu überführen. Firmen zahlen dafür beachtliche Summen, um ihre Werbung noch besser platzieren zu können. Gehen Sie davon aus, dass Unternehmen und auch Versicherungen diese Einblicke im Einstellungsverfahren oder der Vergabe von Versicherungspolicen nutzen werden.

Und: Auch die Kriminalität hat das Internet längst für sich entdeckt. Hier lassen sich Straftaten unerkannt und mit relativ wenig Aufwand begehen. Eltern sollten davon ausgehen, dass sich beispielsweise Pädophile sehr für die Fotos von Kindern interessieren. Mit Orts- und Namensangaben im Profil lassen sich Rückschlüsse auf den Wohnort ziehen und zum Teil auch Adressen herausfinden.

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Interview: Stephan Hansen-Oest über Datenschutz und Kinder

Als Rechtsanwalt ist Stephan Hansen-Oest auf Datenschutz und IT-Recht spezialisiert. Im Web gibt er unter datenschutz-guru.de sein Wissen weiter. Der Flensburger ist Vater von zwei Kindern und hat daher ein besonderes Augenmerk auf das Thema Datenschutz für Kinder. Im Gespräch mit uns erklärt Hansen-Oest, dass er hier vor allem die Eltern in der Pflicht sieht und sich aber auch von den Verantwortlichen in Kindergärten und Schulen mehr Mut wünscht.

Warum ist Datenschutz schon für Kinder ein Thema?

Stephan Hansen-Oest, Fachanwalt für IT-Recht und Datenschutz-GuruStephan Hansen-Oest, Fachanwalt für IT-Recht

Hansen-Oest: Der Spruch »Das Internet vergisst nichts« ist heute wichtiger als je zuvor. Alles was Kinder selbst oder andere über sie posten, wird auch in den nächsten Jahren noch »da« sein. Dies mag heute noch keine Auswirkungen haben, aber die Verarbeitungsmöglichkeiten steigen und heutige Daten könnten künftig ebenfalls Teil dieser verbesserten Datenverarbeitung sein.

Ein Beispiel ist die Gesichtserkennung: Früher war dies kein Thema. Heute ist die Technologie soweit, Gesichter automatisch zu erkennen – egal, ob auf Facebook oder einem anderen Online-Portal. Ist das Gesicht einmal erkannt, lässt sich die betreffende Person entsprechend finden und das Verhalten auswerten. Das heißt, man kann über eine Suchfunktion möglicherweise nicht nur herausfinden, was eine Person am Tag X, sondern was diese in den letzten Jahren so gemacht hat.

Dies hat Auswirkungen auf jeden von uns. Und speziell bei Kindern auf ihre Entwicklung und Sozialsphäre und wie sie sich selbst darstellen bzw. darstellen wollen. Ehrlich gesagt, bin ich selbst ganz froh, dass es damals, als ich noch Kind war, kein Internet gab.

Sind Eltern sensibilisiert genug?

Hansen-Oest: Zum Teil habe ich das Gefühl, dass Kinder ihre Eltern erziehen, was Digitales angeht. Viele Eltern sind auf dem Wissenstand von Windows 95 stehen geblieben. Da gibt es ein bisschen Internet und Tablet – das war es dann auch schon.

Oft sind Eltern entweder sehr sorglos oder total phobisch und erlauben ihren Kindern quasi gar nichts. Man muss nicht alles verteufeln, aber auch nicht völlig »besinnungslos« mitmachen.

Kostenlose Apps sind nie komplett umsonst, oft genug zahlt man mit Informationen über sich und hier gilt es für sich und seine Kinder einen Mittelweg zu finden. Wichtig ist, dass Eltern verstehen, was passiert und ich glaube, dass viele Eltern hier den Faden verloren haben. Meist kennen sie das, was sie selber nutzen, WhatsApp und Skype, um mit den Großeltern zu kommunizieren.

Andere posten jeden Quatsch und laden ungefiltert Fotos ihrer Kinder auf Facebook hoch. Kinder sollten aber vielleicht selbst entscheiden dürfen, welche Bilder von ihnen gepostet werden dürfen und welche nicht. Zumindest ab dem Vorschulalter.

Ausgleichende Gerechtigkeit wäre, wenn die Kinder später ihre »sabbernden« Eltern im Pflegeheim in dem dann jeweils angesagten »Dienst« teilen – als späte Genugtuung sozusagen. Haha.

Was ist Deine Empfehlung?

Hansen-Oest: Es ist schwierig, ständig am Ball zu bleiben und ständig zu gucken, was spielen die Kinder, was machen sie im Internet, welche Apps nutzen sie, was tun sie mit ihren Rechnern und Tablets. Das ist Aufwand und Arbeit.

Ich kann aber nur jedem empfehlen dies zu tun. Einerseits hält es einen selbst fit, anderseits muss man schlicht dranbleiben und ich würde mich selbst als technikaffin bezeichnen. Wenn ich mich nicht damit auseinandersetze, kann ich auch keine Guideline vorgeben. Alles abzulehnen, finde ich nicht richtig. Um mit den Kindern in ein Gespräch zu kommen, muss ich verstehen, um was es geht.

Verbote bringen gar nichts.

Ich führe solche Gespräche mit meinen Kindern gerne ergebnisoffen. Ich versuche zu verstehen, womit sich die Kids beschäftigen und auch warum. Auf dieser Basis versuche ich mich mit ihnen auszutauschen. Es kann dann durchaus sein, dass ich als Erwachsener langfristiger denke als meine Kinder. Aber grundsätzlich habe ich zuallererst Verständnis. Verständnis für ein Bedürfnis, Dinge auszuprobieren.

Wenn man sich registrieren oder ein Profil anlegen muss, schaue ich gemeinsam mit den Kindern in den Infos zur Account-Verwaltung, welche Einstellungen möglich sind und – wichtig –, ob man es später selbständig wieder löschen kann.

Ich versuche meine Kinder zu begleiten, mit Treue und Fürsorge und nicht mit dem erhobenen Zeigefinger. Für mich hat das viel mit Erziehung zu tun. Letztendlich muss jeder seinen Weg finden, aber Eltern haben eine Fürsorgepflicht und Verantwortung für ihre Kinder.

Das heißt, Du gibt’s Deinen Kindern einen Spielraum.

Stephan Hansen-Oest: »Bei uns gibt es keine grundlegenden Verbote bei der Mediennutzung.«Stephan Hansen-Oest: »Bei uns gibt es keine grundlegenden Verbote bei der Mediennutzung.«Hansen-Oest: Bei uns gibt es keine grundlegenden Verbote bei der Mediennutzung. Unsere Kinder dürfen zunächst alles ausprobieren. Wir als Eltern möchten aber wissen, um was es geht und haben ein Auge darauf. Unsere Kinder sollen mit dem Bewusstsein aufwachsen, nicht der Überwachung der Eltern zu unterliegen. Wir fahren damit ganz gut, aber jeder Papa und jede Mama muss wissen, wie das eigene Kind tickt und seine Maßnahmen oder »Regeln« wählen.

Verbote oder zeitliche Beschränkungen schaffen meiner Meinung nach häufig eher noch Anreize. Ziel sollte es vielleicht eher sein, den Kindern beizubringen, dass Medien zu unserem Leben gehören – allerdings mit einem verantwortungsbewussten Umgang.

Das bedeutet aber auch, dass man das Gerät irgendwann weglegt und wieder mit echten Menschen spricht. Das trifft einen natürlich auch selbst. Ich kann dann nicht am Mittags- oder Abendtisch mit meinem Handy dasitzen. Das war, zugegeben, auch für mich ein hartes Learning, diesen Vorbildcharakter zu erfüllen – speziell als Selbständiger. Und ich schaffe das nicht immer…

Aber nicht nur Eltern haben Probleme: In Kindergärten wurden Gesichter in Fotoalben unkenntlich gemacht. Ist dies laut DSGVO tatsächlich notwendig?

Hansen-Oest: Nein! Im Kindergarten oder der Schule Gesichter in Gruppenfotos zu verpixeln ist nicht das Ansinnen des Datenschutzes und der DSGVO. Ich habe das selbst schon erlebt. Wenn man das aber juristisch durchdiskutiert, kommt man schnell an den Punkt, dass man über das Ziel hinausschießt, wenn man »Verpixeln« als Lösung propagiert.

Dieser vorausseilende Gehorsam, ja kein Risiko einzugehen, das kaufe ich keinem ab. Da ist es ganz praktisch, wenn man als Elternvertreter auch Anwalt ist…

Leider kommen auch aus den Ministerien z.T. falsche Anweisungen. Wir konnten dies an unserer Schule beispielsweise klären, aber dafür benötigt man Know-how und Sachwissen. Man kann aber nicht von jedem Kindergarten oder Schule erwarten, dass diese sich tiefgründig damit beschäftigen. Das Thema ist komplex, sehr sogar, und da würde ich mir mehr Mut und Anleitung der entsprechenden Träger der Einrichtungen wünschen. Wenn Eltern dabei sind, die das partout nicht möchten, muss man halt für diese eine Regelung treffen. Die Kinder werden dann eben verpixelt oder nicht fotografiert. Das ist nicht schön, aber daraus eine Grundregelung für alle zu treffen ist falsch und auch rechtlich nicht notwendig.

Das heißt, die Kindergärten und Schulen benötigen klare Anweisungen?

Hansen-Oest: Genau. Kindergärten und Schulen kann man keinen Vorwurf machen. Es geht um die Träger der jeweiligen Einrichtungen. Die Verantwortlichen müssen sich beraten lassen, damit sie selbst wissen was Sache ist und korrekte Entscheidungen treffen können. Für öffentliche Träger gibt es beispielsweise das Rechtsamt der Stadt oder eben die Ministerien. Ich mag die Aussage von Stefan Brink, Landesbeauftragter für den Datenschutz des Landes Baden-Württemberg, »wir brauchen selbstbewusste Verantwortliche«. Das ist genau der Punkt. Sich wegducken und, weil irgendwo mögliche Risiken bestehen, jeder Reibung aus dem Weg zu gehen, halte ich für falsch. Wenn Verantwortliche eine in ihren Augen vertretbare Auffassung umsetzen, werden sie dafür kaum einen Rüffel einer Landesbehörde, noch ein Bußgeld erhalten ¬– zumal ein Bußgeld bei öffentlichen Trägern in der Regel gar nicht in Frage kommt.

Ab dem 16ten Lebensjahren können Jugendliche für sich selbst entscheiden. Bis dahin entscheiden, zumindest formell, die Erziehungsberechtigten. In den Schulen wird es meist direkt bei der Anmeldung geregelt. Soweit ich weiß, willigen die meisten auch ein. Am sinnvollsten ist es aber das Kind miteinzubeziehen und mit ihm zu besprechen, ob es auf die Fotos mit drauf möchte.

Eltern, die hier mit »Nein« antworten, tun ihren Kindern nicht unbedingt einen Gefallen.

Hansen-Oest: Es ist ein für alle Seiten blödes Thema. Ist ein Kind nicht zu erkennen, entsteht eine Stigmatisierung. Um dies zu verhindern, wurde auch schon diskutiert, die Fotos komplett abzuschaffen, um eben diese Stigmatisierung nicht entstehen zu lassen. Dann müssen wir uns fragen, warum wiegt der Wunsch der Minderheit höher als das der Mehrheit. Das sind megaschwierige Themen, mit dem die Gesellschaft lernen muss umzugehen.

Dafür gibt es auch keine Standardlösung. Die Kernfähigkeit von Menschen sollte die Kommunikation sein. Wir müssen uns auf einer verständigen und argumentativen Ebene austauschen, um einen Konsens zu finden, der im jeweiligen Kontext richtig ist.

Eigentlich stehen das Internet und die neuen Medien für Kommunikation. Beim Datenschutz scheint das oft genug nicht zuzutreffen.

Hansen-Oest: Mir sind viele Eltern zu abgestumpft. Ich würde mir wünschen, dass wir in den Familien wieder zu einem Diskurs kommen und dazu gehören heute auch Themen wie Apps und Internet. Eltern sollten offen sein für neue Entwicklungen und sich nicht davor verschließen, nur weil es das früher nicht gegeben hat. Denn sonst sind wir genau wie unsere Eltern und genau so wollten wir doch nie werden…heißt es ja gerne im Sprachgebrauch.

Dazu gehört aber gleichzeitig, dass man auch mal offline ist. Man merkt dann, wie wertvoll die Zeit ist, die man miteinander verbringt.

Kinderbilder bei Facebook – was ist zulässig?

Bilder von Babys und Kindern sind auf Facebook oder Instagram eine Selbstverständlichkeit. Haben wir alle schon gesehen, von Freunden und Verwandten, von Freunden unserer Freunde, von für uns völlig Fremden. Eigentlich ist ja auch nichts dabei, Kinderbilder sind eigentlich immer schön anzuschauen und/oder lustig. Aber wollen Sie die Bilder Ihrer Kinder wirklich mit der ganzen Welt teilen – vollkommen unkontrolliert? Zu beachten ist, dass Bilder, die auf Facebook öffentlich sichtbar geteilt werden, eben auch für alle öffentlich zugänglich sind und von jedermann weiter geteilt werden können. Dies liegt einerseits am System von Facebook, zudem tritt man beim Posten von Fotos die Bildrechte an Facebook ab.

2017 sorgte der Fall »Little Miss & Mister« für Aufsehen. Die Facebook-Seite hatte Fotos von Kindern aus öffentlichen Profilen gesammelt, bevorzugt in Badekleidung, Unterwäsche, aber auch nackte Babys und Kinder in der Badewanne. Die Facebook-Seite wurde nach ein paar Monaten gelöscht, das Problem besteht allerdings weiterhin.

Christian Solmecke, Rechtsanwalt und Partner der auf Medienrecht spezialisierten Kölner Rechtsanwaltskanzlei Wilde Beuger Solmecke, hat den Fall »Little Miss & Mister« damals analysiert und darf auch heute noch als Warnung gesehen werden, solche Bilder in einem öffentlichen Netzwerk zu teilen.

Kinderfotos auf Facebook: Der Fall „Little Miss & Mister“ | Rechtsanwalt Christian Solmecke

Ebenfalls sehenswert: Solmeckes Videoanalyse ob Eltern überhaupt Fotos ihrer Kinder auf Facebook und Co veröffentlichen dürfen.

Kinderbilder bei Facebook - ist das zulässig? | WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte

Weiterführende Links

Datenschutz für Kinder laut DSGVO Art. 8

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt auch den Datenschutz für Kinder und Jugendliche. Art. 8 DSGVO enthält erstmals eine gesetzliche Regelung in Bezug auf die Einwilligung von Kindern und Jugendlichen. Ab dem 16. Lebensjahr dürfen Kinder und Jugendliche selbst entscheiden, ob ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden dürfen oder nicht. Bis dahin entscheiden die Erziehungsberechtigten. Für Eltern und Verantwortliche schafft der Paragraph zunächst mehr Rechtssicherheit. Unternehmen sehen sich einer großen Herausforderung gegenüber, speziell im Internet.

Art. 8 DSGVO Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft

  1. Gilt Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a (Rechtmäßigkeit der Verarbeitung durch Einwilligung) bei einem Angebot von Diensten der Informationsgesellschaft, das einem Kind direkt gemacht wird, so ist die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kindes rechtmäßig, wenn das Kind das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat. Hat das Kind noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet, so ist diese Verarbeitung nur rechtmäßig, sofern und soweit diese Einwilligung durch den Träger der elterlichen Verantwortung für das Kind oder mit dessen Zustimmung erteilt wird.
    Die Mitgliedstaaten können durch Rechtsvorschriften zu diesen Zwecken eine niedrigere Altersgrenze vorsehen, die jedoch nicht unter dem vollendeten dreizehnten Lebensjahr liegen darf.
  2. Der Verantwortliche unternimmt unter Berücksichtigung der verfügbaren Technik angemessene Anstrengungen, um sich in solchen Fällen zu vergewissern, dass die Einwilligung durch den Träger der elterlichen Verantwortung für das Kind oder mit dessen Zustimmung erteilt wurde.
  3. Absatz 1 lässt das allgemeine Vertragsrecht der Mitgliedstaaten, wie etwa die Vorschriften zur Gültigkeit, zum Zustandekommen oder zu den Rechtsfolgen eines Vertrags in Bezug auf ein Kind, unberührt.

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