Im Streit um die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist ein entscheidendes Verfahren am Europäischen Gerichtshof in die Schlussphase gegangen.
Am Montag hörten Richter und der Generalanwalt in Luxemburg die beteiligten Parteien an. Frühestens im Februar sei mit einem Urteil zu rechnen, sagte ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur (Rechtssache C-793/19 und C-794/19).
Hintergrund ist ein am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig anhängiger Rechtsstreit zwischen der Bundesnetzagentur sowie der Telekom und dem Internetprovider SpaceNet. Die Unternehmen wehren sich gegen eine Vorschrift, bestimmte Daten über Kunden für einen Zugriff der Behörden aufzubewahren. Die Richter sollen nun im Auftrag des Bundesverwaltungsgerichts die Frage beantworten, ob die deutsche Regelung mit europäischen Grundrechten vereinbar ist.
Rund um das Thema gibt es seit Jahren in mehreren EU-Ländern Streit zwischen Sicherheitsbehörden und -politikern sowie Bürgerrechtlern und Verbraucherschützern. Für SpaceNet hat die Vorratsdatenspeicherung auch eine wirtschaftliche Dimension. Eigenen Angaben zufolge geht bei der Münchener Firma seitens der Behörden nur eine geringe Zahl von Anfragen im Jahr ein. Die Kosten für das Vorhalten der Daten stünden nicht wirklich im Verhältnis. SpaceNet wird vom deutschen Internetverband eco unterstützt.
Der EuGH hatte sich bereits im Oktober 2020 mit dem Thema beschäftigt. Die Richter urteilten damals, dass nationale Regelungen, durch die Daten ohne Anlass gespeichert werden, nicht zulässig sind. Ausnahmen seien möglich, wenn es um die Bekämpfung schwerer Kriminalität oder eine konkrete Bedrohung der nationalen Sicherheit gehe.
Eine direkte Wirkung auf die deutschen Regelungen hatte die Entscheidung damals nicht, denn in dem Urteil ging es damals um Regelungen in Frankreich, Belgien und Großbritannien. Für Deutschland ist das aktuelle Verfahren maßgeblich.
Das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung liegt seit mittlerweile mehr als vier Jahren auf Eis. 2017 hatte die Bundesnetzagentur die Regelungen für Internetprovider und Telefonanbieter vorläufig ausgesetzt – nur wenige Tage vor Inkrafttreten der Vorschriften. Anlass war damals ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen.
Mo, 13.09.2021, 15:37 Uhr, dpa