Virtuelle Hauptversammlungen sollten Standard werden

Das Bundeskabinett hat heute den Weg für rein digitale Hauptversammlungen geöffnet. Bislang wurde dies während der Corona-Pandemie nur als zeitlich befristete Ausnahme ermöglicht. Künftig soll dies immer dann möglich sein, wenn die Aktionärinnen und Aktionäre dies beschließen. EIn Kommentar von Bitkom-Präsident Achim Berg.

Die digitale Hauptversammlung sollte künftig die Regel, nicht die Ausnahme sein. Virtuelle Zusammenkünfte von Aktionärinnen und Aktionären sparen Zeit, reduzieren die Kosten für die Unternehmen und sind darüber hinaus auch noch klimafreundlich. Digitale Technologien ermöglichen problemlos rechtssichere Hauptversammlungen, ohne lange Anreisewege und das Anmieten teurer Sitzungssäle oder Konferenzzentren.

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Die Bundesregierung sollte über die Regelungen von Hauptversammlungen hinaus prüfen, ob nicht in anderen Bereichen von Wirtschaft und Verwaltung, wo heute noch im Regelfall persönliches Erscheinen oder Zusammenkommen gefordert wird, grundsätzlich auch virtuelle Treffen ermöglicht werden sollten. Dies gilt zum Beispiel für Zusammenkünfte von Gemeinderäten und Parlamenten oder Betriebsversammlungen. Digitale Technologien machen unseren Alltag resilient, nicht nur in Zeiten einer Pandemie.“

www.bitkom.org

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