Telekommunikationsgesetz bietet neue Möglichkeiten

Das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) trat am 1. Dezember in Kraft. Aus Sicht des Breitbandverbands ANGA bietet der neue Rechtsrahmen Chancen, den flächendeckenden Gigabit-Ausbau weiter voranzutreiben.

An erster Stelle stehen dabei die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Normierung alternativer Verlegemethoden, zu denen sich auch die kommende Ampelkoalition bekennt. Dazu ANGA-Präsident Thomas Braun: „Wir setzen auf politische Unterstützung bei diesen praxisrelevanten Themen, damit wir unsere Netze schnell und effizient weiter ausbauen können.“

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Mit dem neuen TKG tritt aber auch das entschädigungslose Sonderkündigungsrecht für Wohnungsunternehmen in Kraft, das im Zusammenhang mit dem Wegfall der mietrechtlichen Umlagefähigkeit für Bestandsnetze aufgenommen wurde. Der Verband sieht diese ungerechte und enteignungsgleiche Neuregelung sehr kritisch: „Das Kündigungsrecht ist überflüssig, weil das Zivilrecht schon heute eine faire Anpassung bestehender Verträge ermöglicht. Dass die Kündigungen ohne Entschädigung für vom Netzbetreiber getätigte Investitionen erfolgen können, ist völlig unverhältnismäßig. Diese Regelung darf keinen Bestand haben,“ verdeutlicht Thomas Braun.

Darüber hinaus gibt es für Verbraucher ab heute viele Neuerungen. Dazu gehören Änderungen bei Vertragslaufzeiten und Kündigungen, Entschädigungsregelungen bei Versorgungsunterbrechungen und ein Minderungsrecht bei Schlechtleistung. „Die neuen Vorgaben zum Kundenschutz sind weitreichend und sollten erst einmal ihre Wirkung entfalten können. Das TKG-Paket direkt wieder aufzuschnüren, wie es der Koalitionsvertrag vorschlägt, ist nicht zielführend,“ stellt Thomas Braun klar.

In den letzten Monaten haben die Mitgliedsunternehmen der ANGA mit Hochdruck die fristgerechte Umsetzung der neuen Vorgaben vorbereitet. „Die Branche hat sich in Rekordzeit auf zahlreiche Neuerungen eingestellt. Jetzt ist es an der Bundesnetzagentur, die Umsetzung einzelner Vorschriften zu konkretisieren und dadurch Rechtssicherheit zu schaffen,“ erklärt Thomas Braun.

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