Fünf Jahre DSGVO

Nur jeder Zehnte von besserem Datenschutz überzeugt 

Menschen

Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt seit fünf Jahren und hat bisher die wenigsten Deutschen überzeugt: Nur jede/r Zehnte (11 %) sieht seine Daten damit besser geschützt.

Keine Verbesserung stellen dagegen 36 Prozent fest. Ein Drittel ist der Meinung, dass der Datenschutz durch die DSGVO zumindest teilweise besser geworden ist. Das sind die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage im Auftrag von GMX und WEB.DE.
 
Die im Zuge der DSGVO auf allen Webseiten eingeführten Cookie-Hinweise haben nicht zu einer Verbesserung des Datenschutzes geführt: 26 Prozent der Befragten klicken auf „Alles akzeptieren“, und 37 Prozent lehnen pauschal möglichst alle Cookies ab. Individuelle Einstellungen nehmen 19 Prozent vor – allerdings lesen nur 10 Prozent die Hinweise genau durch. Grundsätzlich genervt von den Cookie-Bannern ist fast jede/r Zweite (47 %).
 
Bei neuen Internet-Diensten mit Künstlicher Intelligenz wie ChatGPT ist die Einhaltung der DSGVO noch nicht geklärt. Eine deutliche Mehrheit von 39 Prozent der Deutschen hält dies nicht von der Nutzung ab, während 28 Prozent bis zur Klärung des DSGVO-Status abwarten würden. Unsicher sind sich 33 Prozent der Befragten.
 
„Die DSGVO ist richtungsweisend für den Datenschutz, hat aber auch nach fünf Jahren noch ein großes Umsetzungsproblem. So wurde bisher weder die Flut an Einwilligungsabfragen entbürokratisiert, noch gibt es eine europaweit einheitliche Durchsetzung der Datenschutz- Standards. Deutlich zu langsam sind die Datenschutzbehörden aktuell bei den neuen KI-Entwicklungen, wie auch die Umfrage zeigt. Europa droht sich auch hier wieder in einer Regulierungs-Debatte zu verzetteln, während amerikanische und asiatische Firmen den Markt unter sich aufteilen. Europa darf nicht länger zuschauen und diskutieren, sondern muss die Zukunft der KI aktiv gestalten“, sagt Jan Oetjen, CEO von GMX und WEB.DE.

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DSGVO-Rechte kommen selten zur Anwendung

Wie anwendungsfern die DSGVO auch im fünften Jahr ihres Bestehens ist, zeigen die Antworten zu den Betroffenenrechten. Zwei Drittel (67 %) der Deutschen haben davon bisher keinen Gebrauch gemacht. Das „Recht auf Vergessenwerden“ wurde bisher mit 12 Prozent am häufigsten genutzt. Damit können Verbraucher von einem Unternehmen verlangen, ihre Daten zu löschen oder sie nicht mehr zu verarbeiten. Auskunft über ihre gespeicherten Daten haben 8 Prozent der Deutschen verlangt, 7 Prozent haben im Vorfeld einer Datenspeicherung Informationen eingeholt, und 4 Prozent haben Beschwerde über einen DSGVO-Verstoß eingelegt.  
 
Zur Methode: Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 2.038 Personen zwischen dem 05. und 08.05.2023 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

www.web.de

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