Der Kauf der Luca-App zur Kontaktnachverfolgung bei Corona-Infektionen durch Mecklenburg-Vorpommern wird am kommenden Mittwoch von der Vergabekammer des Oberlandesgerichts (OLG) überprüft.
Das Land hatte Anfang März 2021 im Wege der Direktvergabe ohne vorherige öffentliche Ausschreibung die App bestellt, wie das OLG mitteilte. Dagegen war die in Österreich ansässige Cube Software- und Hotel-Projektierungs GmbH bei der Vergabekammer des Landes vorgegangen, die den Antrag jedoch als unbegründet zurückgewiesen hatte.
Die Vergabekammer des Landes vertrat laut OLG die Meinung, dass die Luca-App ein Alleinstellungsmerkmal habe. Nur diese App habe das Angebot mit einer Schnittstelle zu der von den Gesundheitsämtern verwendeten Software «Sormas» abgegeben. Wegen der besonderen Eilbedürftigkeit habe das Land die Luca-App direkt bestellen dürfen.
Cube ist nach Angaben des OLG dagegen der Meinung, dass das Angebot zur Verwendung der Schnittstelle vermutlich nur mit Insiderwissen erfolgen konnte. Zudem habe wegen des Lockdowns auch keine die Notvergabe rechtfertigende eilige Situation vorgelegen.
dpa