Die Ablehnung eines studentischen Bewerbers für einen Masterstudiengang wegen eines mit ChatGPT generierten Essays durch die Technische Universität München (TUM) ist rechtens. Das hat das Verwaltungsgericht München in seiner jüngsten Entscheidung klargestellt.
Viele Indizien gesammelt
Laut der Hochschule liegt die Vermutung nahe, dass der den Professoren vorgelegte Text zu 45 Prozent maschinell erstellt worden sei. Denn den Experten zufolge soll der Essay in Hinblick auf Perfektion, Satzbau und auch Ausgestaltung des Textes weit über dem gelegen sein, was von einem durchschnittlichen Bachelor-Absolventen zu erwarten gewesen wäre. Nicht nur Rechtschreib- und Zeichensetzungsfehler fehlten. Auch das Englisch war perfekt.
Der Student hatte sich ein Jahr zuvor bereits erfolglos beworben – damals mit einem deutlich schlechteren Text. Die Verbesserung um 180 Grand binnen kürzester Zeit erschien dem TUM-Fachpersonal verdächtig und suspekt. Der Selbstversuch durch Eingabe der Aufgabenstellung brachte dann – trotz leicht abgewandelter Textausgabe – in Sachen Inhalt, Struktur, Gliederung und Conclusio den Beweis. Der Student bestreitet dies und muss das Urteil wohl akzeptieren.
dpa