Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) liefert Stoff für einen Streit um die Auskunftspflichten von Unternehmen über die persönlichen Daten ihrer Kunden. Das Vermittlungsportal Check24 blockiert sämtliche Auskunftsanfragen, die von Nutzern des ebenfalls in München ansässigen Start-ups Itsmydata kommen. Itsmydata sieht darin einen Verstoß gegen die Pflichten, die die DSGVO allen Unternehmen auferlegt.
«Alle Unternehmen sind nach DSGVO Paragraf 15 oder 20 dazu verpflichtet, die Datennachfrage eines Kunden zu beantworten beziehungsweise Auskunft zu erteilen», argumentieren die beiden Itsmydata-Geschäftsführer Alexander Sieverts und Michael Giese.
Das Portal wiederum weist das zurück: «Check24 erhielt über die Itsmydata GmbH sehr viele wahllose und wiederholte Anfragen, die nicht auf Check24-Kunden zurückzuführen waren», sagt ein Sprecher. «Daher haben wir die Zusammenarbeit mit Itsmydata unterbunden.»
Der Konflikt illustriert sowohl die Tücken der Verordnung als auch die Bedeutung, die Nutzerdaten im Wirtschaftsleben gewonnen haben.
Persönliche Daten sind begehrt. Nicht nur für Verbraucher ist es schwierig herauszufinden, welches Unternehmen was über sie weiß. Auch unter Unternehmen gibt es Zwist: So fürchten Versicherer, dass Autohersteller die Vielzahl von Daten monopolisieren könnten, die moderne Autos übermitteln. Denn sogar Autodaten enthüllen viel über die Vorlieben ihrer Fahrer. Und wer mehr über die Kunden weiß, kann ihnen leichter Dinge und Dienstleistungen verkaufen, so der Standard-Lehrsatz im Marketing.
Die Datenschutzgrundverordnung soll in dieser Hinsicht die Bürger ermächtigen: Unternehmen müssen Auskunft über gespeicherte persönliche Daten geben, und Anfragen dürfen auch von Dienstleistern gestellt werden. Dies macht sich Itsmydata zunutze, das im Auftrag seiner Nutzer eine gebündelte Anfrage an mehr als 100 Unternehmen schickt, inklusive Kredit-Auskunfteien wie Schufa oder Boniversum. Einnahmequelle des Start-ups ist der Verkauf von Bonitätszertifikaten.
Das führt dazu, dass Check24 auch Anfragen von Menschen erhält, die auf dem Portal noch nie eine Versicherung gekauft oder eine Reise gebucht haben. «Jeder Kunde von Check24, der bei uns direkt anfragt, erhält auch seine persönliche Datenauskunft», betont der Sprecher.
Nach Artikel 12 DSGVO können Unternehmen jedoch Anfragen abweisen, wenn sie offenkundig unbegründet oder exzessiv sind. Darauf beruft sich Check24 in dem Konflikt mit Itsmydata. «Check24 hat weiter die Pflicht, die Identität der anfragenden Person zu verifizieren und darf nicht unbestimmten Dritten persönliche Daten von möglichen Kunden zur Verfügung stellen», sagt der Sprecher.
Die Itsmydata-Gründer Giese und Sieverts wiederum verweisen darauf, dass jeder Nutzer über ein eigenes Konto verfügt und von dort aus als Privatperson seine persönliche Daten-Anfrage versende. «Dass Check24 den gesamten Zugang über Itsmydata lahmgelegt hat, weil angeblich zu viele Nichtkunden “unberechtigt” angefragt hätten, ist ein Skandal gegenüber dem Einzelnen, der berechtigterweise seine Daten nach DSGVO anfordern will, aber bei Check24 nicht mehr darf», sagt Giese. Aktuell können die Itsmydata-Nutzer laut Management bei gut 100 Unternehmen ihre Daten abfragen; außer bei Check24 gebe es keinerlei Probleme.
Check24 war vor einigen Jahren noch selbst ein Start-up und ist mittlerweile ein großes Unternehmen, über das alljährlich gut eine Million Kfz-Versicherungsverträge verkauft werden. Streit um Daten kennt das Unternehmen auch in der anderen Richtung: So führten die Versicherung HUK Coburg und Check24 in den vergangenen Jahren mehrere Prozesse gegeneinander. Unter anderem ließ die HUK dem Portal die Verwendung ihres Firmenlogos bei den Versicherungsvergleichen untersagen.
dpa