Der Verordnungsentwurf über die Mindestvorgaben für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (TKMV) soll die Internet-Grundversorgung regeln. Vorgesehen ist eine Mindestbandbreite von 10 Megabit pro Sekunde im Download und 1,3 Megabit pro Sekunde im Upload. Die Latenzzeit soll nicht mehr als 150 Millisekunden betragen. Ein Kommentar von Bitkom-Präsident Achim Berg.
Der neue Vorschlag zur Internet-Grundversorgung rückt das eigentliche Ziel, alle Haushalte deutschlandweit mit hoch leistungsfähigem Internet zu versorgen, in die Ferne. Die Begrenzung der Latenzzeit auf 150 Millisekunden schließt den Einsatz geostationärer Satellitenkommunikation für die Internet-Grundversorgung von vornherein aus. Mit Satelliteninternet können wir einfach und schnell Lücken schließen, wo eine Versorgung mit Festnetz oder Mobilfunk sehr langwierig und extrem teuer ist. Bei entlegenen, einzelnen Haushalten kostet die Internetversorgung mit Glasfaser teils mehr als das Gebäude. Das ergibt volkswirtschaftlich überhaupt keinen Sinn, wo doch mit dem Satelliteninternet eine sehr leistungsfähige Alternative zur Verfügung steht.
Durch die große Entfernung geostationärer Satelliten sind die Latenzen allerdings höher als beim klassischen Breitbandinternet. Dies führt jedoch in der Praxis kaum zu Einschränkungen und ermöglicht zum Beispiel problemlos Video- oder Musikstreaming, Videotelefonie und Videokonferenzen. Anwendungen wie Mailing, Cloud-Dienste, Online-Shopping oder das Surfen im Web können ohne Einschränkungen genutzt werden. Es handelt sich um eine ausgereifte und bewährte Technologie, die von der Bundeswehr und anderen Organisationen erfolgreich genutzt wird. Wenn jetzt die Satellitenkommunikation willkürlich aus der Grundversorgung herausdefiniert wird, erweist man der deutschen Gesellschaft einen Bärendienst. Dies gefährdet die Pläne für einen möglichst schnellen Glasfaserausbau, weil die ohnehin knappen Baukapazitäten unnötig und vollkommen ineffizient für einzelne wenige, aber sehr aufwendig zu verlegende Anschlüsse gebunden werden.
Wir schlagen vor, zumindest für eine Übergangszeit Latenzwerte zuzulassen, die auch von geostationären Satelliten erreicht werden können, bis in Kürze die Latenzanforderung von europäischen Betreibern von Satellitennetzen erreicht wird. Für Anschlüsse, bei denen der Ausbau wirtschaftlich nicht vertretbar ist, muss Satelliteninternet auf Basis einer Ausnahmegenehmigung eine reguläre Alternative sein. Nur so gelingt die schnelle Bereitstellung der Internet-Grundversorgung, ohne die angestrebte Beschleunigung des Gigabit-Ausbaus zu gefährden.“
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