Die Verwendung von Google Analytics verstößt nun auch in Frankreich gegen die Datenschutzgesetze der Europäischen Union. Unlängst wurde eine ähnliche Entscheidung in Österreich getroffen.
Die französische Datenschutzaufsichtsbehörde CNIL (Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés) erklärte, dass die Verwendung von Google Analytics durch eine ungenannte lokale Website nicht mit der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) der EU übereinstimmt und gegen Artikel 44 verstößt, der die Übermittlung personenbezogener Daten außerhalb der EU an sogenannte Drittländer regelt.
Die Datenschutzbehörde erklärte, dass Google keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen habe, um die Datenschutzrechte gemäß der EU-Verordnung zu gewährleisten, wenn Daten zwischen Europa und den Vereinigten Staaten übertragen werden.
„Diese (Maßnahmen) reichen nicht aus, um die Zugänglichkeit dieser Daten für US-Geheimdienste auszuschließen“, so die Regulierungsbehörde. „Es besteht daher ein Risiko für französische Website-Nutzer, die diesen Dienst nutzen und deren Daten exportiert werden.“ Die CNIL teilte mit, dass der betreffende französische Websitebetreiber einen Monat Zeit habe, um die EU-Verordnung einzuhalten. Zudem habe sie ähnliche Anordnungen an andere Websitebetreiber gerichtet.