Kunden auf Online-Marktplätzen und bei sogenannten Kaffeefahrten werden besser geschützt. Eine im vergangenen Sommer beschlossene Gesetzesnovelle trat am Samstag in Kraft.
So müssen Internet-Vergleichsportale für Waren oder Dienstleistungen künftig klarmachen, nach welchen Kriterien sie Suchergebnisse sortieren. Wenn Online-Shops oder andere Plattformen Verbraucherbewertungen anzeigen, müssen sie darüber informieren, ob und wie sie sicherstellen, dass diese tatsächlich von Verbraucherinnen und Verbrauchern erstellt wurden.
Teilnehmer von Kaffeefahrten müssen in Zukunft besser über ihre Rechte aufgeklärt werden. Zudem dürfen auf den Fahrten keine Finanzanlagen, Medizinprodukte und Nahrungsergänzungsmittel mehr vertrieben werden. Der Bußgeldrahmen bei Verstößen wird von 1000 Euro auf 10 000 Euro angehoben.
Influencer müssen nun deutlich machen, wenn sie Werbung machen. «Influencerinnen und Influencer müssen ein Posting dann als Werbung ausweisen, wenn sie dafür bezahlt werden oder sonstige wirtschaftliche Vorteile erhalten», erklärte Justizminister Marco Buschmann. Mit den Neuregelungen setzt Deutschland vor allem EU-Verbraucherschutzgesetzgebung um.
dpa