Im Streit um die Nutzung von Rohren, in denen Internetkabel liegen, hat die Deutsche Telekom eine Niederlage vor Gericht kassiert.
Das Unternehmen müsse dem Konkurrenten Deutsche Glasfaser Zugang zum öffentlich geförderten Netz auf zwei Strecken in den bayerischen Gemeinden Heßdorf und Großenseebach gewähren, teilte das Verwaltungsgericht Köln mit und verwies dabei auf eine entsprechende Verpflichtung im Telekommunikationsgesetz. Ein Eilantrag der Telekom sei abgelehnt worden (Aktenzeichen 1 L 681/24).
Die Deutsche Glasfaser hatte den Zugang haben wollen, um nicht selbst buddeln zu müssen. Mit seinem Vorhaben stieß das Düsseldorfer Unternehmen auf Granit, daher schaltete es die Bundesnetzagentur ein. Die gab der Deutschen Glasfaser in einem Streitbeilegungsverfahren im März recht, woraufhin die Telekom vor Gericht zog.
Im sogenannten Eilverfahren gab das Gericht inzwischen seine Entscheidung zugunsten der Deutschen Glasfaser bekannt. Das heißt, dass die Telekom den Zugang nun ermöglichen muss. Zwar könnte der Sachverhalt noch in einem Hauptsacheverfahren verhandelt werden, dieses hätte aber keine aufschiebende Wirkung.
Die Deutsche Glasfaser, die in Deutschland rund 1900 Beschäftigte hat und nach eigenen Angaben jedes Jahr eine Milliarde Euro in den Glasfaser-Internetausbau in Deutschland investiert, begrüßte die Gerichtsentscheidung. «Open Access – also der offene Netzzugang – sorgt für den fairen Wettbewerb und bietet Kunden echte Wahlfreiheit zwischen starken Angeboten und Leistungen», sagte ein Firmensprecher.
Telekom bleibt bei ihrer Haltung
Eine Telekom-Sprecherin reagierte hingegen mit Unverständnis auf die Gerichtsentscheidung. Die Leerrohre habe man auf eigene Kosten errichtet, die staatliche Förderung wiederum habe sich nur auf den zweiten Schritt – das Verlegen der Glasfaser in diese Rohre hinein – bezogen. «Die Telekom soll nun aber Zugang zu sämtlichen Leerrohren auf der Trasse gewähren und zusätzlich auch noch Kapazitätserweiterungen für Wettbewerber auf eigene Kosten vornehmen», sagte die Telekom-Sprecherin. Das sei «ein Eingriff in unser Netzeigentum». Nachdem der Eilantrag abgewiesen worden sei, werde die Telekom ihre anderweitige Ansicht im laufenden Klageverfahren weiterverfolgen.
dpa