Frankreichs nationale Datenschutzbehörde (CNIL) hat gegen Amazon wegen einer übermäßig aufdringlichen Überwachung der Mitarbeiter eine Strafe von 32 Millionen Euro verhängt.
Wie die Behörde am Dienstag mitteilte, hielt sie die Einführung eines Systems für rechtswidrig, das die Unterbrechungen der Tätigkeit penibel misst und das dazu führt, dass der Arbeitnehmer potenziell jede Pause oder Unterbrechung rechtfertigen muss. Das in den Lagern des weltgrößten Online-Händlers in Frankreich verwendete System habe per Scanner erfasst, wie lang die Unterbrechungen zwischen bestimmten Arbeitsschritten der Beschäftigten sind.
Die CNIL hielt es außerdem für übertrieben, alle durch das System gesammelten Daten und erstellte Statistiken für alle Arbeitnehmer 31 Tage lang aufzubewahren. Dabei stellte die Behörde nicht infrage, dass die Geschäftstätigkeit von Amazon sowie die hohen Leistungsziele ein Scanner-System grundsätzlich rechtfertigen können. Beanstandet wurde von der Datenschutzbehörde außerdem, dass Beschäftigte und Besucher unzureichend über die Videoüberwachung in den Lagern informiert wurden.
Amazon selber bezeichnete die Schlussfolgerungen der CNIL als sachlich falsch und behielt sich das Recht vor, Berufung einzulegen, wie ein Sprecher sagte. Lagerverwaltungssysteme gehörten zum Industriestandard und seien notwendig, um die Sicherheit, Qualität und Effizienz der Abläufe zu gewährleisten und die Lagerung der Bestände und die Verarbeitung der Pakete rechtzeitig und entsprechend den Kundenerwartungen zu verfolgen. Bemängelt wurde, dass die Behörde sich trotz Einladung die Abläufe nicht vor Ort angeguckt habe.
dpa