Update 10.09.24, 10.13 Uhr:
Google muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) 2,4 Milliarden Euro Strafe zahlen. Der Tech-Riese habe seinem eigenen Preisvergleichsdienst einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft und damit seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, entschieden die Richter in Luxemburg.
Die EU-Kommission verhängte gegen Google 2017 eine Geldbuße von 2,4 Milliarden Euro. Hintergrund war die Einschätzung, dass der Internetriese auf der Seite für allgemeine Suchergebnisse die Ergebnisse seines eigenen Preisvergleichsdienstes gegenüber denen der Konkurrenten bevorzugte. Den Angaben zufolge präsentierte Google die Suchergebnisse seines Dienstes an oberster Stelle und hervorgehoben mit Bild und Text. Die Suchergebnisse der konkurrierenden Dienste erschienen nur weiter unten als blauer Link.
Deswegen haben nach Ansicht der EU-Kommission die Nutzer die Ergebnisse von Googles Preisdienst häufiger angeklickt als die der Konkurrenz. Diese waren aber auf den Datenverkehr von Googles allgemeiner Seite angewiesen, um weiter wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Daher habe Google seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, argumentierte die Brüsseler Behörde 2017.
Google und sein Mutterkonzern Alphabet klagten gegen die EU-Strafe zunächst erfolglos vor dem Gericht der EU und anschließend vor dem höchsten europäischen Gericht, dem EuGH. Dieser wies nun das Rechtsmittel zurück und gab der EU-Kommission endgültig Recht. Das Verhalten von Google sei in diesem Fall diskriminierend und entspreche nicht dem Leistungswettbewerb.
Die Wettbewerbshüter der EU-Kommission überzogen Google in den vergangenen Jahren mit mehreren Milliardenstrafen, die dem Konzern allerdings wegen seines boomenden Online-Werbegeschäfts keine großen Probleme machten.
Bereits nächste Woche entscheidet das Gericht der EU über einen ähnlich gelagerten Fall. Dabei geht es um die Frage, ob Google bei Suchmaschinen-Werbung im Dienst «AdSense for Search» andere Anbieter unzulässigerweise behinderte und die Geldbuße der EU-Kommission in Höhe von 1,49 Milliarden Euro gerechtfertigt war.
Apple verliert vor EuGH im Streit um Steuernachzahlung
Im Streit mit der EU-Kommission um rund 13 Milliarden Euro Steuernachzahlungen hat Apple vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine endgültige Niederlage erlitten. Die Richter in Luxemburg hoben ein vorheriges Urteil zugunsten von Apple auf und gaben der Brüsseler Behörde Recht.
Hintergrund ist ein langwieriges Tauziehen um Steuervergünstigungen, die Irland Apple gewährt hatte. Die EU-Kommission hält dieses Vorgehen für wettbewerbsverzerrend. 2016 forderte die Brüsseler Behörde Apple auf, 13 Milliarden Euro Steuern plus Zinsen zu zahlen. Das Geld liegt seitdem auf einem Treuhandkonto.
Der iPhone-Konzern betonte stets, dass die Erträge der zwei irischen Tochterfirmen, um die es geht, vor allem in den USA zu versteuern gewesen seien. Deshalb sah sich Apple doppelt zur Kasse gebeten.
2020 setzte sich der Konzern vor dem EU-Gericht durch, das die Nachforderung für nichtig erklärte. Die Kommission habe nicht nachweisen können, dass die Steuervereinbarungen von Apple in Irland aus den Jahren 1991 und 2007 eine verbotene staatliche Beihilfe darstellten, argumentierten die Richter. Die Kommission ging in Berufung beim EuGH und errang nun einen Erfolg: Irland habe Apple eine rechtswidrige Beihilfe gewährt, die zurückzufordern sei, entschieden die Richter.
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Vor dem höchsten europäischen Gericht geht es am Dienstag gleich für zwei große Technologiekonzerne um Milliarden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet über eine Wettbewerbsstrafe für Google und über Steuernachzahlungen von Apple. Hinter beiden Verfahren steht die EU-Kommission.
Missbraucht Google seine Marktmacht?
Im Fall von Google geht es um einen langwierigen Streit über den Preisvergleichsdienst Google Shopping. Die EU-Kommission verhängte gegen Google 2017 eine Geldbuße von 2,4 Milliarden Euro. Sie argumentierte, dass der Internetriese auf der Seite für allgemeine Suchergebnisse die Ergebnisse seines eigenen Preisvergleichsdienstes gegenüber denen der Konkurrenten bevorzugte. Den Angaben zufolge präsentierte Google die Suchergebnisse seines Dienstes an oberster Stelle und hervorgehoben mit Bild und Text. Die Suchergebnisse der konkurrierenden Dienste erschienen nur weiter unten als blauer Link.
Deswegen haben nach Ansicht der EU-Kommission die Nutzer die Ergebnisse von Googles Preisdienst häufiger angeklickt als die der Konkurrenz. Diese waren aber auf den Datenverkehr von Googles allgemeiner Seite angewiesen, um weiter wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Daher habe Google seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, argumentierte die Brüsseler Behörde 2017. Google und sein Mutterkonzern Alphabet klagten gegen die EU-Strafe zunächst erfolglos vor dem Gericht der EU und zogen daraufhin vor den übergeordneten EuGH, der nun sein Urteil verkündet.
Die Aussichten sind nicht gut für Google: Die Generalanwältin gab in ihren Schlussanträgen der EU-Kommission recht. Eine solche Einschätzung ist nicht bindend, das Gericht folgt ihr aber oft.
Apple droht Rückschlag
Im Fall von Apple geht es um Steuernachzahlungen in Höhe von ursprünglich 13 Milliarden Euro – plus Zinsen. Die EU-Kommission hatte den iPhone-Hersteller 2016 aufgefordert, den Betrag zu zahlen, das Geld liegt seitdem auf einem Treuhandkonto. 2020 setzte sich Apple vor dem EU-Gericht durch, das die Nachforderung für nichtig erklärte. Die Kommission habe nicht nachweisen können, dass die Steuervereinbarungen von Apple in Irland aus den Jahren 1991 und 2007 eine verbotene staatliche Beihilfe darstellten, argumentierten die Richter.
Grundsätzlich soll in der EU ein freier Wettbewerb herrschen. Einzelne Mitgliedsstaaten dürfen diesen Wettbewerb nicht mit besonderen Vergünstigungen für einzelne Firmen verzerren. Besonders Irland und Luxemburg standen in der Vergangenheit wegen Steuerdeals in der Kritik. Die Kommission ging in Berufung beim EuGH, der nun sein Urteil verkündet.
Der Generalanwalt am EuGH kam zu dem Schluss, dass das Urteil des EU-Gerichts wegen einiger Fehler gekippt werden sollte. Anders als bei Google wäre der Rechtsstreit hier nicht zwangsläufig beendet; das untergeordnete EU-Gericht müsste unter Umständen erneut entscheiden. Der iPhone-Konzern betonte stets, dass die Erträge der zwei irischen Tochterfirmen, um die es geht, vor allem in den USA zu versteuern gewesen seien. Deshalb sah sich Apple doppelt zur Kasse gebeten.
Wegweisende Fälle für EU-Kommission
Sollten die Richter in beiden Fällen den Schlussanträgen folgen, wäre das ein großer Triumph für die EU-Kommission und die scheidende Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. In Brüssel wird seit Jahren darum gerungen, wie man Wettbewerbsverzerrungen der riesigen Tech-Konzerne verhindern kann. Neben Gesetzen wie dem Digital Markets Act (DMA), das die Dominanz von großen Online-Plattformen bekämpfen soll, überzogen die Wettbewerbshüter der EU-Kommission etwa Google in den vergangenen Jahren mit mehreren Strafen in einer Gesamthöhe von gut acht Milliarden Euro. Der Konzern verdaute diese mit seinem boomenden Online-Werbegeschäft allerdings schnell. Auch gegen bestimmte Steuerdeals zog die Brüsseler Behörde immer wieder ins Feld. Nicht immer waren die Maßnahmen erfolgreich, einige Beschlüsse wurden von europäischen Gerichten kassiert.
dpa