Die EU-Kommission will ihre Pläne für eine „AI Innovation Strategy“ zur Stärkung des KI-Ökosystems in Europa vorstellen. Teil davon ist ein besserer Zugang zu Rechenkapazitäten und Daten für KI-Startups. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
„Wir begrüßen die Pläne der EU-Kommission, Startups bei Entwicklung und Einsatz von KI ganz praktisch zu unterstützen. In den vergangenen Monaten haben wir vor allem über die Regulierung von Künstlicher Intelligenz diskutiert. Dabei wurde aus den Augen verloren, dass wir zunächst und vor allem starke KI-Anbieter in Europa aufbauen müssen. Der jetzt geplante Zugang für Startups zu Kapazitäten für Hochleistungsrechnen im Rahmen des EuroHPC Joint Undertaking wird helfen, das Training von KI-Modellen in Europa zu erleichtern und die Wettbewerbsbedingungen für den Startup-Standort zu verbessern. Richtig ist auch, dass qualitativ hochwertige Daten besser verfügbar und zugänglich gemacht werden sollen – denn auch die beste KI-Technologie versagt, wenn ihr gute Trainingsdaten fehlen.
Allerdings sind die Pläne nur ein allerster Schritt in die richtige Richtung. Noch ist unklar, wie der Zugang zu den Hochleistungsrechenkapazitäten gewährt werden soll. Angesichts der dynamischen Entwicklungen rund um KI sind hier unkomplizierte, kurzfristige, nutzerfreundliche und schnelle Zugangsmodelle unabdingbar, wenn europäische Startups im scharfen weltweiten Wettbewerb mithalten sollen. Mit Blick auf die Verfügbarkeit von und den Zugang zu Daten muss die EU die einzelnen Dateninitiativen – vom Data Act bis zum European Health Data Space – besser aufeinander abstimmen und in Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung bringen. Damit Datenräume wirklich genutzt werden, muss sich eine Beteiligung für Startups und andere Unternehmen, aber auch für Verwaltung und Wissenschaft lohnen. Hier fehlt es gleichermaßen an Aufklärung wie an Anreizen.
Wenn Europa KI wirklich fördern will, darf auch der AI Act nicht aus dem Blick geraten. Heute wird auf Arbeitsebene im Europäischen Rat über den Textentwurf zum AI Act verhandelt. Die Bundesregierung ist gut beraten, dem vorliegenden Text allerdings nicht voreilig zuzustimmen. Insbesondere sollte zuvor die Frage, ob generative KI als Technologie an sich unabhängig vom Einsatzkontext reguliert werden soll, sorgfältig geprüft werden. Diese Prüfung sollte mit Blick auf den gemeinsamen Vorschlag von Deutschland, Frankreich und Italien aus dem vergangenen November erfolgen. Dort hatte die verpflichtende regulierte Selbstregulierung eine zentrale Rolle gespielt.“