Apple hat im Streit um die Riesen-Steuernachzahlung von 13 Milliarden Euro in Irland einen wichtigen Sieg vor dem EU-Gericht errungen. Die Richter in Luxemburg erklärten die Nachforderung der EU-Kommission aus dem Jahr 2016 für nichtig.
Die Kommission habe nicht nachweisen können, dass die Steuervereinbarungen aus den Jahren 1991 und 2007 eine verbotene staatliche Beihilfe darstellten, stellte das EU-Gericht am Mittwoch fest.
Das Urteil ist allerdings mit großer Wahrscheinlichkeit nicht der Schlusspunkt in dem politisch aufgeladenen Konflikt. Die Kommission hat zwei Monate Zeit, Berufung einzulegen. Sie teilte am Mittwoch mit, man werde das Urteil analysieren und das weitere Vorgehen abwägen.
Der Kommission gelang es auch nicht, das Gericht davon zu überzeugen, dass Apple in Irland Sonderkonditionen bekam, die für andere Unternehmen nicht verfügbar waren. Sie verwies am Mittwoch erneut darauf, dass eine irische Apple-Tochter im Jahr 2011 europäische Gewinne von rund 16 Milliarden Euro verbucht habe – davon aber nur 50 Millionen als in Irland zu versteuern eingeordnet worden seien.
Die Richter bemängelten zwar, dass der Konzern damalige Steuervereinbarungen nur unzureichend dokumentiert worden seien – die Probleme reichten aber nicht aus, um eine Beihilfe festzustellen. Und die Kommission hätte belegen müssen, dass die Gewinne aus Aktivitäten der irischen Tochterfirmen entstanden seien, betonte das EU-Gericht.
dpa