Ermittler des Bundeskriminalamts (BKA) und der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) haben zahlreiche Plattformen zum Umtausch von Kryptowährungen abgeschaltet.
Laut BKA, ZIT und der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wird den Betreibern dieser abgeschalteten Exchange-Services vorgeworfen, in großem Stil die Herkunft kriminell erlangter Gelder verschleiert und sich somit der Geldwäsche und dem Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet strafbar gemacht zu haben.
Die 47 sogenannten Exchange Services wurden den Angaben nach in Deutschland betrieben. Auf ihnen konnten demnach herkömmliche Währungen und Kryptowährungen umgetauscht werden. Konkret ermöglichten die Exchange-Services Tauschgeschäfte ohne Durchlaufen eines Registrierungsprozesses und ohne Prüfung von Identitätsnachweisen.
Nach Angaben der Behörden stellen Exchange-Services, die solche anonymen Finanztransaktionen und somit Geldwäsche ermöglichen, einen der wichtigsten Bausteine im Bereich Cybercrime dar. Unter den Nutzern der Plattformen lassen sich etwa Darknet-Händler und Botnetz-Betreiber finden, hieß es. Diese könnten über solche Dienste erpresstes Lösegeld oder andere Erträge, die durch kriminelles Handeln gewonnen wurden, in den regulären Währungskreislauf einbringen.
dpa