Auf die Eismaschinen bei McDonalds ist oftmals auch in Deutschland kein Verlass. Eine Änderung am Copyrightgesetz soll nun zumindest in den USA die Reparatur der oft nicht funktionierenden Geräte beschleunigen.
Hat das vergebliche Warten auf die Eisprodukte bei der US-amerikanischen Fast-Food-Kette bald ein Ende? Der Abschnitt 1201 des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) verbietet bis jetzt, dass das Software-Coyprightschutz verletzt wird. Gemäß dieses Gesetzes kann die Reparatur der eigenen Geräte oft eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Es beschränkt die Reparaturmöglichkeiten, indem sie vorschreiben, dass nur autorisierte Techniker die Geräte warten dürfen. Dies führt zu langen Ausfallzeiten und hohen Reparaturkosten. Die Eismaschinen von McDonalds sind weltweit für ihre Ausfälle bekannt, was den Geschäftsinhabern erhebliche Einnahmeverluste beschert.
Die Federal Trade Commission (FTC) und das Justizministerium beim US-Urheberrechtsbüro haben deshalb eine Erweiterung der Ausnahmen vom Urheberrecht gefordert, um das Recht auf Reparatur zu stärken – auch angesichts des Eis-Dilemmas bei McDonalds. Das berichtet The Verge.
Die Behörden schlagen vor, die Möglichkeit zur Reparatur auf kommerzielle und industrielle Ausrüstungen auszuweiten, was auch die viel diskutierten Eiscrememaschinen einschließt. Sie argumentieren, dass eine solche Änderung den Wettbewerb und die Wartungsdienstleistungen verbessern sowie den Verbrauchern und Unternehmern erhebliche Kosten ersparen würde.
Die vorgeschlagene Erweiterung des Rechts auf Reparatur soll es ermöglichen, Reparaturen selbst durchzuführen oder unabhängige Dritt-Dienstleister zu beauftragen. Dies würde nicht nur die Kosten senken, sondern auch zu einer effizienteren und nachhaltigeren Nutzung der Ausrüstung beitragen, so das Argument der Behörden.