Klärungsbedarf

Eilvollzug: Medienregulierer fordern Transparenzinfos auf Facebook

Digitalkompetenz, Facebook, Cybersicherheit
Quelle: Primakov / Shutterstock.com

Medienregulierer fordern den Konzern Meta per Eilvollzug auf, Transparenzangaben bei Facebook zu machen.

Die Direktorin der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH), Eva-Maria Sommer, sagte der Deutschen Presse-Agentur: «Die Entscheidung haben wir in der Deutlichkeit getroffen, weil auf Facebook keine Transparenzangaben nach dem Medienstaatsvertrag mehr vorhanden sind». Von Meta hieß es, dass man die Forderung der Medienregulierer prüfe.

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Die Bundesländer haben im Medienstaatsvertrag mit Blick auf die Sicherung der Meinungsvielfalt Transparenzregeln auf Internetplattformen festgelegt. Anbieter von Plattformen müssen demnach nachvollziehbar machen, nach welchen Kriterien sie Inhalte selektieren und präsentieren und wie die Gewichtung aussieht.

Nach Angaben der Medienregulierer, die unter anderem die Einhaltung von Transparenzregeln bei Portalen und Suchmaschinen beaufsichtigen, soll Meta Transparenzangaben aus seinen Angeboten entfernt haben. Der Hintergrund des Falls soll die Frage sein, welche gesetzliche Grundlage gilt – eine europäische Verordnung (Digital Service Act DSA) oder das Landesrecht mit dem Medienstaatsvertrag. Der Fall könnte vor Gericht landen.

«Wir haben einen dringenden Klärungsbedarf»

Medienreguliererin Sommer sagte der dpa, die Transparenzangaben seien ein zentrales Element der Regulierung von Plattformen. «Wir haben einen dringenden Klärungsbedarf, ob der Medienstaatsvertrag mit diesen elementaren Vorschriften weiterhin Gültigkeit beansprucht oder nicht.»

Es ist nicht das einzige Eilverfahren, das deutsche Medienregulierer angeschoben haben. Laut der Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB), Eva Flecken, gibt es auch Transparenzforderungen an den Musik-Streamingdienst Spotify. Flecken, die derzeit auch Vorsitzende der Medienanstalten ist, sagte: «Hier haben wir festgestellt, dass die Angaben, die sie machen, nicht den Vorgaben des Medienstaatsvertrags genügen». Der Fall sei aber etwas anders gelagert, weil dort auf der Seite noch Transparenzangaben zu finden seien.

dpa

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