CrowdStrike hat die Anschuldigungen der Fluggesellschaft Delta Air Lines entschieden zurückgewiesen und nennt die Zahl der vertraglich festgelegten Haftung.
Delta-CEO Ed Bastian hatte kürzlich den finanziellen Schaden des CrowdStrike-Vorfalls auf 500 Millionen Dollar beziffert und rechtliche Schritte gegen das Cybersicherheitsunternehmen angekündigt. Die Fluggesellschaft musste über 6.000 Flüge in einem Zeitraum von sechs Tagen streichen, was mehr als 500.000 Passagiere betraf. Aufgrund der langwierigen Wiederherstellung des Betriebs hat das US-Verkehrsministerium eine Untersuchung eingeleitet.
CrowdStrike reagierte nun mit einem Schreiben eines externen Anwalts, in dem sich das Unternehmen „sehr enttäuscht“ über Deltas Andeutungen zeigte und jeglichen Vorwurf von grober Fahrlässigkeit oder Fehlverhalten zurückwies. Das Cybersicherheitsunternehmen betonte, dass die vertragliche Haftung auf einen einstelligen Millionenbetrag begrenzt sei. Zudem habe CrowdStrike Delta unmittelbar nach dem Vorfall Hilfe angeboten, und der CEO von CrowdStrike habe persönlich Kontakt zu Deltas CEO aufgenommen, jedoch keine Antwort erhalten.
Delta hatte US-Abgeordnete darüber informiert, dass das fehlerhafte Update mehr als die Hälfte der Delta-Computer beeinträchtigt habe, einschließlich vieler Arbeitsstationen an allen Flughäfen im Delta-Netzwerk. Die Fluggesellschaft betonte die Komplexität ihres IT-Systems und die Notwendigkeit einer manuellen Wiederherstellung.
CrowdStrike wirft seinerseits Fragen auf, warum Deltas Konkurrenten, die vor ähnlichen Herausforderungen standen, ihren Betrieb wesentlich schneller wiederherstellen konnten und weshalb Delta die angebotene kostenlose Hilfe vor Ort ablehnte.
Ein CrowdStrike-Sprecher bezeichnete Deltas öffentliche Haltung bezüglich einer möglichen Klage als „nicht konstruktiv“ und hofft auf eine kooperative Lösung. Die Entwicklung dieses Konflikts zwischen zwei langjährigen Geschäftspartnern wird in der Branche mit Spannung verfolgt. Es bleibt abzuwarten, ob es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt oder ob beide Parteien eine außergerichtliche Einigung erzielen können.