Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. geht davon aus, dass die Bundesländer das Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG EU) auf ihrer nächsten Bundesratssitzung verabschieden.
Bei einer Vertagung bestehe ansonsten die Gefahr, dass das Gesetz nicht mehr in der laufenden Legislaturperiode zum Abschluss komme, sagte BvD-Vorstandsvorsitzender Thomas Spaeing auf dem BvD-Verbandstag 2017 in Berlin. Den Datenschutzbeauftragten in Behörden und Unternehmen würden damit die Rechtsgrundlage fehlen, um Wirtschaft und Verwaltung rechtssicher auf den Start der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) am 25. Mai 2018 vorzubereiten.
Der Bundesrat will am 12. Mai über das DSAnpUG EU abstimmen, das die DS-GVO in deutschem Recht verankert. Zuvor hatte der Bundestag das Gesetz verabschiedet und in der Schlussversion bereits Anregungen des Bundesrats berücksichtigt.
Das Zwei-Säulen-Modell aus Datenschutzbeauftragten und Aufsichtsbehörden bezeichnete die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, als „exzellentes Beispiel“ zur Umsetzung der DS-GVO auch für andere Staaten. Für die Praxis des Datenschutzes in Unternehmen und Behörden sei diese Struktur von entscheidender Bedeutung, sagte Voßhoff zur Eröffnung des BvD-Verbandstags.