Bundeskartellamt nimmt Facebook erneut ins Visier

Bildquelle: pixinoo / Shutterstock.com

Das Bundeskartellamt hat ein weiteres Verfahren gegen den US-Internetriesen Facebook eingeleitet. Die Behörde prüft, ob die geplante Übernahme des Start-ups Kustomer durch das Online-Netzwerk in den Geltungsbereich der deutschen Fusionskontrolle fällt, wie sie am Freitag mitteilte.

Die 2015 gegründete Firma mit Sitz in New York stellt Plattformen für Kundenservice und sogenannte Chatbots bereit, die Kundenanfragen automatisiert beantworten können sollen.

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«Sollte sich herausstellen, dass die Fusion bei uns anmeldepflichtig ist, würden wir Facebook dazu auffordern, unverzüglich entsprechende Unterlagen für eine Prüfung einzureichen», sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt laut Mitteilung. Besonders in der Digitalwirtschaft seien viele Märkte bereits heute stark konzentriert. «Deshalb ist eine stringente Kontrolle unverzichtbar», betone Mundt.

Im deutschen Wettbewerbsrecht war 2017 eine sogenannte Transaktionswertschwelle eingeführt worden. Sie erlaubt eine Prüfung von Zusammenschlüssen, bei denen zu einem Kaufpreis von mehr als 400 Millionen Euro Unternehmen oder Vermögensgegenstände erworben werden, die jedoch noch geringe oder keine Umsätze erzielen. Der hohe Kaufpreis sei in solchen Übernahmefällen häufig ein Zeichen für innovative Geschäftsideen mit einem hohen wettbewerblichen Marktpotenzial, heißt es in der Mitteilung des Bundeskartellamts.

Facebook hatte den Kauf von Kustomer im November vergangenen Jahres mitgeteilt, ohne Details zum Preis oder sonstigen finanziellen Konditionen zu nennen. Nach damalige Informationen des «Wall Street Journal» wurde Kustomer bei dem Deal mit etwas mehr als einer Milliarde Dollar (damals 840 Millionen Euro) bewertet.

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Das Bundeskartellamt hatte in diesem Jahr bereits «Festlegungsverfahren» gegen Facebook, Google, Amazon und Apple eingeleitet. Bei diesen separat voneinander geführten Verfahren geht es um die Frage, ob diesen Firmen eine «marktübergreifende Bedeutung» für den Wettbewerb zukommt. Ist dies der Fall, kann das Amt in einem nächsten Schritt gewisse Geschäftspraktiken untersagen.

dpa

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