Bitkom zum Betriebsräte-Modernisierungsgesetz

Am heutigen Freitag verabschiedet der Bundestag das Betriebsräte-Modernisierungsgesetz. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:

„Mit dem neuen Gesetz wird die Chance vertan, die Mitbestimmung fit für die digitale Arbeitswelt zu machen. Betriebsräte haben eine wichtige Aufgabe – und die müssen sie auch im digitalen Zeitalter erfüllen können. Dass Abläufe aus den 70er-Jahren endlich an das 21. Jahrhundert angepasst werden, ist gut und richtig – noch besser wäre aber gewesen, diese Anpassung wäre umfänglich und konsequent erfolgt. Der Gesetzgeber bleibt mit dem neuen Gesetz auf halber Strecke stehen, wie der Bitkom auch in einer 9 Punkte umfassenden Stellungnahme kritisiert. So lassen sich etwa Betriebsratssitzungen auch sehr erfolgreich virtuell abhalten, wie während der Corona-Pandemie vielfach unter Beweis gestellt wurde. Dass Online-Betriebsratssitzungen auch über die Pandemie hinaus möglich sein sollen, begrüßen wir, kritisieren aber, dass Präsenzsitzungen weiter Vorrang haben. Das ist ein Rückschritt und fällt hinter die gelebte Praxis des vergangenen Jahres zurück. Die neue Bundesregierung muss in der nächsten Legislaturperiode ein Gesetz schaffen, das der digitalen Arbeitswelt auch wirklich entspricht. So sollte die Durchführung von Online-Betriebsratswahlen als Option im Betriebsverfassungsgesetz verankert werden. Entsprechende digitale Lösungen für Online-Wahlen sind seit mehreren Jahren etwa in Hochschulen oder Genossenschaften im Einsatz. Versäumt wurde auch eine dringend notwendige Anpassung des Mitbestimmungsrechts bei der Einführung von Software wie Kollaborations- oder Videokonferenztools: Dass der Betriebsrat wegen rein theoretischer Möglichkeiten einer Leistungs- oder Verhaltenskontrolle der Einführung solcher Standardlösungen zustimmen muss, dehnt die Mitbestimmung weit über ihren eigentlichen Sinn und Zweck aus. Mit dieser Regel laufen die Unternehmen Gefahr, in der nötigen schnellen Digitalisierung ihrer Geschäftsmodelle gebremst oder blockiert zu werden. Die Mitbestimmung des Betriebsrats sollte auf die tatsächliche Nutzung von Daten zur Überwachung des Verhaltens oder der Leistung beschränkt werden.

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Darüber hinaus birgt das Gesetz mit zusätzlichen Vorgaben zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz die Gefahr, dass KI in Deutschland gebremst wird. So soll künftig zwingend ein externer Sachverständiger beim Einsatz von KI für den Betriebsrat hinzugezogen werden, was den schnellen und pragmatischen Einsatz von KI in der Praxis verlangsamt und einen immensen zeitlichen und auch finanziellen Aufwand erzeugt. Besser wäre, externe Sachverständige würden nur dann beim Einsatz von KI vom Betriebsrat herangezogen werden, wenn interner Sachverstand im Betrieb nicht vorhanden ist.“

www.bitkom.org

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