Bitkom zu Plänen für internationale Steuerreform und Digitalsteuer

Am heutigen Donnerstag, 29.04., legt das Europäische Parlament seine Position zur Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle und zur Einführung einer Digitalabgabe in der Europäischen Union fest. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg:

„Es ist ein wichtiges Ziel, das internationale Steuerrecht zu vereinheitlichen und die Besteuerung von Unternehmen gerechter zu gestalten. Das darf aber nicht dazu führen, dass digitale Unternehmen oder digitale Geschäftsmodelle einseitig mit einer steuerlichen Sonderbelastung belegt werden. Diese Pläne sind mit dem Ziel einer faireren Besteuerung nicht zu vereinbaren und stellen vielmehr eine steuerliche Diskriminierung innovativer Unternehmen und Geschäftsmodelle dar. Eine solche Ungleichbehandlung würde zu neuen Marktverzerrungen führen. Das gilt besonders, wenn zusätzlich noch eine Digitalabgabe eingeführt würde, die an die Europäische Union zu leisten wäre.

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Zur Bekämpfung von Steuergestaltungen und Steuervermeidungen hat es in jüngster Vergangenheit bereits eine Vielzahl von Gesetzesänderungen gegeben. Bevor über weitere Steuerverschärfungen für Unternehmen nachgedacht wird, sollte abgewartet werden, inwiefern die bisherigen Verschärfungen bereits wirken. Es ist ein weit verbreitetes Vorurteil, dass digitale Unternehmen generell weniger Steuern zahlen als andere Unternehmen. Es gibt durchaus Studien, die das Gegenteil belegen. Es bedarf jedenfalls noch weiterer Untersuchungen zur Steuerbelastung verschiedener Geschäftsmodelle.

Um die internationale Steuergerechtigkeit zu erhöhen, sollte die Europäische Union von weiteren Alleingängen absehen und die Besteuerung grenzüberschreitender Geschäftsmodelle auf der Grundlage bereits vorliegender OECD-Vorschläge unterstützen. Ein Sonderweg der EU gefährdet eine internationale Einigung, die bereits weit fortgeschritten ist. Die Neuordnung der internationalen Unternehmensbesteuerung sollte wie von der OECD angestrebt nicht die Umsätze in den Fokus nehmen, sondern die Gewinne.

Bei der Diskussion um neue Steuern für digitale Unternehmen muss das Augenmerk verstärkt auf die Umsetzung und die Anwendbarkeit gelegt werden. So scheint es auf den ersten Blick nachvollziehbar, den Wertschöpfungsbeitrag von Nutzerinnen und Nutzern digitale Geschäftsmodelle bei der Besteuerung zu berücksichtigen. Ein für steuerliche Zwecke akzeptabler Wert dieses Beitrags lässt sich in der Praxis jedoch nicht mit vertretbarem Aufwand ermitteln.“

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