IT-Gigant Apple muss besser darauf hinweisen, dass Sternebewertungen im App Store nicht auf ihre Echtheit geprüft werden. Der bisherige Hinweis in den Nutzungsbedingungen reicht nach Ansicht des Landgerichts Berlin nicht aus, teilt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit.
Dieser hatte zuvor eine entsprechende Klage eingereicht.
Streitfall Sternebewertungen
Im App Store der Apple Distribution International Ltd. enthält die Beschreibung der Apps auch die im Online-Handel üblichen Sternebewertungen sowie Rezensionen von Nutzern. Angezeigt werden unter anderem der Durchschnittswert und die Verteilung der Bewertungen. Doch eine wichtige Info fehlt bei den Sternebewertungen.
So prüft Apple nicht, ob die Bewertungen von Verbrauchern stammen, die die Anwendung tatsächlich genutzt haben. Das steht lediglich in einem Hinweis in den Nutzungsbedingungen des Anbieters – unter der Überschrift „Deine Beiträge zu unseren Diensten“ – der Grund für die vzbv-Klage.
Informationspflicht nicht erfüllt
Das Landgericht Berlin teilt die Auffassung des vzbv, wonach die Sternebewertung im App Store ohne diese Klarstellung irreführend sei. Seit 28. Mai 2022 sind Anbieter verpflichtet, darüber zu informieren, ob und wie sie sicherstellen, dass Bewertungen von Verbrauchern stammen, die das Produkt oder die Dienstleistung tatsächlich genutzt oder gekauft haben.
Dadurch sollen Verbraucher besser vor gefälschten Nutzerbewertungen geschützt werden. Außerdem sollen sie besser in die Lage versetzt werden, auf der Basis echter Bewertungen und Empfehlungen eine informierte Kaufentscheidung zu treffen, heißt es. Die gesetzliche Informationspflicht habe Apple nicht erfüllt.
(vp/pressetext.redaktion)