Viele deutsche Breitband-Kunden von Telekom, Vodafone, Telefónica und 1&1 haben 2019/2020 Monat für Monat zweistellige Beträge zu viel an ihren Provider überwiesen, weil sie beispielsweise weniger als 50 Prozent der vereinbarten Download-Geschwindigkeit erhielten.
Das zeigen aktuelle Berechnungen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) auf Basis der Daten der Bundesnetzagentur.
„Internetprobleme sind Verbraucheralltag. Die Untersuchung zeigt exemplarisch, dass Verbraucher oft viel Geld ohne entsprechende Gegenleistung zahlen“, sagt Kathrin Steinbach, Referentin im Team Marktbeobachtung Digitales des vzbv. Mit einem Messtool der Bundesnetzagentur sollten Internetkunden ihre Download-Geschwindigkeit messen und mit den vertraglich zugesicherten Werten abgleichen.
Zum 1. Dezember 2021 tritt die Novelle des Telekommunikationsgesetzes in Kraft. Damit erhalten Verbraucher ein Minderungsrecht, wenn die Internetgeschwindigkeit langsamer ist als vertraglich vereinbart. Auf das Minderungsrecht können sich Verbraucher im Falle von erheblichen oder regelmäßigen Abweichungen bei der Internetgeschwindigkeit zwischen der tatsächlichen und der vertraglich vereinbarten Leistung der Internetanbieter berufen.
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