E-Patientenakte startet 2021: Hoffnung auf viel Interesse

E-Akten sollen allen Versicherten ab 1. Januar 2021 von den Kassen zur freiwilligen Nutzung angeboten werden und schrittweise mehr Funktionen bekommen. Digital abgelegt werden können zuerst etwa Arztbefunde und Röntgenbilder. Die Patienten entscheiden, was gespeichert wird.

Sie bestimmen auch, wer auf die ePA zugreifen darf – im ersten Jahr aber noch nicht in verfeinerter Form, was Datenschützer kritisieren. Die Vernetzung der ePA mit Ärzten soll in einer Testphase zunächst nur mit ausgewählten Praxen in Berlin und der Kassenärzte-Region Westfalen-Lippe erprobt werden.

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Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) setzen auf eine breite Nutzung elektronischer Patientenakten (ePA), die ab 1. Januar als neues Angebot starten. Sie seien «ein Meilenstein auf dem Weg, die Digitalisierung für eine bessere Versorgung der Versicherten zu nutzen», sagte die Chefin des GKV-Spitzenverbands, Doris Pfeiffer, der Deutschen Presse-Agentur. Es sei gut, dass dieses Instrument den 73 Millionen gesetzlich Versicherten nun bald zur Verfügung stehe. Sie hoffe, dass die E-Akte auf viel Interesse trifft, denn sie könne einen wertvollen Beitrag für die Versorgung leisten. «Aber klar ist auch, dass die Nutzung freiwillig ist.»

Der Chef des Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, sagte der dpa: «Wenn die Technik steht und reibungslos funktioniert, hat die ePA sicherlich das Potenzial, eine sinnvolle Ergänzung im Behandlungsalltag zu sein.» Die Erwartungen sollten aber nicht zu groß sein. Versicherte sollten die digitale Akte als App über ihr Smartphone nutzen, Dokumente müssten aktiv von ihnen freigeschaltet werden. «Für viele ältere Patienten wird das eine Hürde sein.» Für die Praxen ersetze die ePA außerdem nicht die medizinische Dokumentation und auch nicht die Kommunikation zwischen den Ärzten und anderen Einrichtungen im Gesundheitswesen.

dpa

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