Weil manche Händler nicht allen EU-Kunden die gleichen Angebote machen, geht die Bundesnetzagentur gegen sogenanntes Geoblocking vor.
Damit ist unter anderem gemeint, dass Händler unerlaubterweise ihre Internetseiten für Kunden in anderen Ländern sperren, sodass diese nicht zu gleichen Bedingungen wie inländische Kunden einkaufen können.
Seit Dezember 2018 seien rund 100 Beschwerden und Anfragen zu Fällen von Geoblocking eingegangen, teilte die Bonner Behörde am Montag mit. Ein Vergleich zum Vorjahr ist nicht möglich, da erst seit Ende 2018 Verstöße dieser Art gemeldet werden können.
«Viele Beschwerden über Geoblocking konnten wir bereits im Anhörungsverfahren ausräumen», sagte Präsident Jochen Homann dazu. Prinzipiell kann die Bundesnetzagentur gegen Händler Bußgelder von bis zu 300 000 Euro verhängen. In den meisten Fällen habe man sich aber mit den Anbietern einigen können, ohne dass weitere Maßnahmen nötig gewesen seien, hieß es von der Behörde.
Die meisten erfassten Verstöße traten bei Elektrogeräten, Kleidung oder E-Books auf. Aber auch Autos, Sportgeräte, Tabakwaren oder Lebensmittel waren betroffen. Gut die Hälfte der Beschwerden stammte von deutschen Kunden, der Rest aus dem Ausland.
dpa