Der Spätzünder

20 Jahre Google-Börsengang: Stimmung war zunächst verhalten

Google
Bildquelle: rvlsoft / Shutterstock.com

Als Google vor 20 Jahren an die Börse ging, ist der Funke zunächst nicht so recht übergesprungen. Doch mit dem Erfolg des Internet-Riesen zog auch die Aktie an. Wer sich damals ein Papier für 85 Dollar pro Stück sichern konnte, hätte heute dank Kursanstiegs und Aktiensplits rund 40 Aktien zum Preis von zuletzt 164,74 Dollar im Depot.

Insgesamt bringt der Mutterkonzern Alphabet, dessen Kernstück Google ist, gut zwei Billionen Dollar auf die Börsenwaage.

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Beim Börsendebüt am 18. August 2004 war die Stimmung noch verhalten. Google hatte gehofft, davor knapp 26 Millionen Aktien zum Preis zwischen 108 und 135 Dollar an Anleger zu verkaufen. Die junge Internet-Firma wählte dafür ein bei Börsengängen eher selten angewendetes Auktions-Verfahren. Am Ende wurde Google 19,6 Millionen Aktien am unteren Ende der bereits niedriger angesetzten Spanne von 85 bis 95 Dollar los.

Auch der erste Handelstag mit einem Plus von 18 Prozent war solide, aber nicht spektakulär. Da Google bekannter wurde, stieg die Zahl der Nutzer – und damit einher wuchsen auch das Geschäft und die Attraktivität der Aktie. Schon zum Jahresende verdoppelte sich der Kurs. 2014 und 2022 griff Google zu Aktiensplits, um die Aktie für gewöhnliche Anleger erschwinglicher zu machen.

Neben der Dominanz im Suchmaschinen-Geschäft spielt Google eine zentrale Rolle im Mobilfunk-Markt mit dem Smartphone-System Android und tritt auch bei Künstlicher Intelligenz gegen den ChatGPT-Erfinder OpenAI an. 

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Zugleich werden Wettbewerbshüter auf beiden Seiten des Atlantiks immer aktiver. Mehrere Milliardenstrafen der EU-Kommission verdaute der Internet-Konzern mühelos. Vor kurzem verlor Google allerdings auch in den USA einen wichtigen Wettbewerbs-Prozess: Der Richter kam zu dem Schluss, dass der Konzern auf unlautere Weise versucht habe, seine Monopol-Position zu schützen. Google will in Berufung gehen – den Aktienkurs drückte das potenziell folgenschwere Urteil zunächst nur ein wenig nach unten.

dpa

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