
TÜV SÜD-Tipps zum IT-Sicherheitsgesetz
Der Bundestag hat das „Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme“ beschlossen. Das sogenannte IT-Sicherheitsgesetz stellt an Unternehmen der kritischen Infrastruktur Mindestanforderungen für die IT-Sicherheit und verpflichtet sie zur Meldung von Datenpannen und Cyber-Attacken. Kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) in diesem Bereich fallen durch das Gesetzesraster. Was das für sie bedeutet, wissen die Experten von TÜV SÜD.