BvD sieht die Entscheidung zur Speicherung von IP-Adressen ambivalent
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten (BvD) begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Speicherung dynamischer IP-Adressen. „Der EuGH hat klare Kriterien für die Bestimmung des Personenbezugs von dynamischen IP-Adressen vorgegeben.