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Apple kämpft gegen strengere Wettbewerbsaufsicht

Für Apple geht es am Bundesgerichtshof (BGH) um eine lange und folgenschwere Bezeichnung: Hat der iPhone-Konzern eine «überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb»? Das Bundeskartellamt sagt: ja. Der Konzern unterläge damit einer strengeren Missbrauchsaufsicht der Wettbewerbshüter.

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