Telefonkunden waren es gewohnt, am klingelnden Telefon die Rufnummer des Anrufers zu sehen und somit schon vor dem Annehmen zu wissen, wer anruft. Ist diese Rufnummer im eigenen Telefonbuch gespeichert, erscheint gleich der Name – eine praktische Sache. Doch seit dem 1. Dezember 2022 werden verstärkt „anonyme“ oder „unbekannte“ Anrufer auf dem Festnetz- oder Mobiltelefon ankommen.
Darauf macht das Online-Fachportal teltarif.de aufmerksam.
Gesetzesänderung sorgt für Rückschritt
Grund ist eine Gesetzesänderung, die es den Telefongesellschaften untersagt, Anrufe mit der (gefälschten) Absenderkennung 110 oder 112 durchzustellen. Auch angezeigte Rufnummern wie 0137 oder 0900, zu denen ein Rückruf ungewöhnlich teuer ist, dürfen nicht mehr übermittelt werden. Soweit ist das eine gute Idee. Das Gesetz schreibt aber auch vor, dass „deutsche Rufnummern“ nicht mehr angezeigt werden dürfen, wenn diese aus dem Ausland übermittelt werden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass diese Rufnummern – mit hoher Wahrscheinlichkeit – „gefälscht“ sind oder sein könnten.
Ausnahme für Mobilfunk – greift nicht
Aber es gibt eine Ausnahme: Deutsche Mobilfunk-Kunden, die im Ausland roamen und nach Deutschland telefonieren möchten, sollen weiter ihre Rufnummer übermitteln. „Das funktioniert aber aktuell nicht. Grund dürften wohl technische Probleme sein, ‚berechtigte‘ von ‚unberechtigten‘ Anrufen zu unterscheiden“, weiß der Telekommunikations-Spezialist Henning Gajek von teltarif.de.
Viel mehr Kunden betroffen
Wer im Ausland zu den Lieben daheim mobil anrufen möchte, dessen Anruf wird möglicherweise nicht mehr angenommen oder auf den Anrufbeantworter geleitet. Unter Umständen wird der Anruf sogar automatisch mit einer Hinweisansage abgewiesen. Auch ausländische Telefonkunden, die in Deutschland unterwegs sind, werden Anrufe von ihren deutschen Kontakten in vielen Fällen nur noch als „unbekannt“ sehen und aus diesem Grund vielleicht den Anruf nicht annehmen.
Verbotene Anrufer nicht mehr ermittelbar
Gajek findet die Regelung einen deutlichen Rückschritt: „Wer künftig verbotene Spam-Anrufe ohne angezeigte Nummer erhält, hat keine Chance mehr, dagegen vorzugehen, da außer Uhrzeit und Datum keine Hinweise auf eine möglicherweise echte oder gefälschte Rufnummer mehr vorliegen werden.“ Und Gajek macht deutlich: „Das Gesetz schützt somit auch die Telefonbetrüger!“
Was können Verbraucher tun?
Verbraucher sind aktuell gezwungen, anonyme Anrufe mit erhöhter Skepsis entgegen zu nehmen. Ansonsten blieben nur massive Beschwerden beim eigenen Telefonanbieter oder dem örtlichen Abgeordneten, damit sich an der Situation etwas ändert. Mit einer schnellen Lösung ist leider nicht zu rechnen.
Technische Lösung wäre möglich
Allerdings gäbe es einfache Lösungen, um einerseits den Verbraucher vor Fake-Rufnummern-Anrufen zu schützen und anderseits die Telefonbetrüger weiterhin dingfest machen zu können. teltarif.de-Spezialist Gajek hätte für die Branche zwei Vorschläge: „‚Unsichere‘ Rufnummern könnten von der Telefongesellschaft mit einem Stern (*) oder einer Raute (#) markiert werden. Auf die Dauer sind aber offiziell beglaubigte Zertifikate notwendig, welche den Anrufer zweifelsfrei identifizieren können, wie sie im Internet längst allgemeiner Standard sind“, so Gajek abschließend.
www.teltarif.de