Kommentar: 5 Jahre DSGVO

Telematik und Datenschutz dürfen kein Widerspruch mehr sein

Datenschutz mit Privacy by Design

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Europäischen Union. Davon betroffen sind auch Flottenmanager, die mit Telematiklösungen persönliche Daten von Fahrern erfassen. Dabei gilt es, einiges zu beachten, um mit der Datenerhebung nicht gegen Persönlichkeitsrechte zu verstoßen. Klaus Böckers,Vice President Nordics, Central & Eastern Europe von Geotab, zeigt, worauf Verantwortliche achten müssen, wenn sie beispielsweise neue Formen des Fahrerrisiko-Managements einführen möchten.

Telematik macht Flotten effizienter, erleichtert die Verwaltung und kann für mehr Fahrersicherheit sorgen. Doch Unternehmen müssen dabei verschiedene Datenschutzgesetze beachten: zuallererst die in Europa gültige DSGVO. Daneben können aber auch noch Regularien anderer Rechtsräume relevant sein, wie beispielsweise der California Consumer Privacy Act (CCPA), der California Privacy Rights Act (CPRA) oder Kanadas Personal Information Protection and Electronic Documents Act (PIPEDA) in Nordamerika. Flottenmanager müssen in jedem Fall ein umfassendes Verständnis für die Daten entwickeln, die sie intern oder extern erfassen und verarbeiten. Sie sollten folgende Fragen unbedingt beantworten können:

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  • Welche Daten liegen vor?
  • Zu welchen Zwecken werden die Daten genutzt?
  • Wo werden die Daten gespeichert?
  • Wer hat Zugriff auf die Daten?
  • Wie wird der Zugriff auf die Daten kontrolliert?
  • Welche Maßnahmen werden zum Schutz der Daten ergriffen?

Fahrer-Risikomanagement und Datenschutz

Allgemein anerkannt ist im Transport- und Speditionsgewerbe der Einsatz von Telematikboxen. Bei neuen Systemen, die darüber hinausgehen, sollten Unternehmen allerdings den Einzelfall prüfen. Ein solcher Fall ist beispielsweise Fahrerrisiko-Management mittels Dashcam-Lösungen. Die rechtliche Situation von Dashcams ist in Deutschland recht komplex: Es ist in Deutschland nicht erlaubt, Personen ohne ihre Einwilligung zu filmen, aber der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen in Einzelfällen in Unfallhaftpflichtprozessen als Beweismittle Verwertung finden können. Dabei muss allerdings stets eine Güterabwägung stattfinden. Juristen des ADAC sprechen sich beispielsweise für die Verwertbarkeit kurzer, anlassbezogener Aufnahmen von Unfällen aus. Von anlasslosen, langfristigen Aufzeichnungen raten sie jedoch ab. Dies bezieht sich allerdings nur auf die Bundesrepublik Deutschland. Unternehmen sollten sich vor einem geplanten Einsatz unbedingt über die Situation in den entsprechenden Staaten informieren.

Bei Lösungen, die die Fahrer filmen, ist deren Einverständnis erforderlich. Dabei reicht für diesen expliziten Anwendungsfall eine allgemein gehaltene Einwilligung zur Datenverarbeitung nicht aus. Eine ausdrückliche Einwilligung und die Festlegung der Legitimität der Datenerfassung und -verarbeitung sind daher wichtige Aspekte für die Einhaltung der DSGVO. Hier ist es wichtig, dass Unternehmen den direkten Dialog mit den Fahrern suchen – nicht nur, um deren Einverständnis zu erhalten, sondern auch, um sie über die Vorteile zu informieren und Befürchtungen und Unsicherheiten abzubauen. Schließlich profitieren alle Beteiligten von mehr Sicherheit in der Fahrerkabine.

Compliance als Chance verstehen

Die Erfüllung der DSGVO kann eine Chance sein, die Zusammenarbeit zwischen Flottenmanagern und Fahrern (oder deren Gewerkschaften/ Betriebsräten) zu stärken. Wenn Flottenmanager die Einwilligung zur Datenerfassung von Fahrern einholen, ist es ein Muss, detailliert zu erläutern, welche und wie Daten verarbeitet, wie sie genutzt werden und welche Vorteile sich daraus für das Unternehmen und die Fahrer ergeben. Diese Transparenz schafft eine verantwortungsvolle und rechtmäßige Datennutzung. Fahrer hingegen erhalten über Incentives oder Gamification-Elemente Anreize, um ihre Daten mit Fuhrparkmanagern zu teilen – zum Beispiel über Fahrertabellen für schonendes, CO2-armes Fahren. So kann etwa die Entwicklung eines Fahrer-Berichtsbogenprogramms mit der Zustimmung der Fahrer klare Vorteile für Flottenmanager bieten, die basierend auf diesen Daten beispielsweise die Effizienz der eigenen Flotte steigern können.

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Im Einzelnen bedeutet dies, dass Flottenmanager Telematiklösungen nutzen können, um ihren Fahrern, Kunden, Lieferanten und Aufsichtsbehörden zu zeigen, dass sie sich der Bedeutung einer verantwortungsvollen Daten-Governance bewusst sind. Gleichzeitig können sie sämtlichen Beteiligten versichern, dass die Daten im Rahmen von Innovationen in vernetzten Fahrzeugen rechtmäßig und transparent genutzt werden, die die Verbesserung der Effizienz des Flottenbetriebs, die Stärkung des Umweltbewusstseins und vor allem die Erhöhung der öffentlichen Sicherheit sowie der Fahrersicherheit zum Ziel haben.

Klaus Böckers,Vice President Nordics, Central & Eastern Europe von Geotab, www.geotab.com

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