In den letzten Tagen gab es viel Entrüstung über den Skandal um Facebook-Nutzerdaten und deren Nutzung durch Cambridge Analytica (CA) – und auch einige Fehler in der Kommunikation. Ein Kommentar von Tim Berghoff, G Data.
In jüngster Zeit ist eine teilweise erbittert geführte Debatte um den Wert von EV SSL-Zertifikaten entbrannt. Ausgelöst unter anderem von einigen Wissenschaftlern, die Beiträge zum Thema veröffentlicht hatten.
Am 31. März ist der Internationale World Backup Day, der das Verständnis Daten über Backups besser abzusichern stärken soll. Bei der Absicherung von Daten sitzen Verbraucher, KMUs und sogar große Unternehmen im selben Boot: Die Menge der Daten wächst allerorten und die genutzten Technologien werden stetig komplexer.
Die Wellen um den Datenskandal bei Facebook schlagen immer höher: die Verwendung der Daten von ca. 50 Millionen Nutzern für die Wahlkampagne des US-Präsidenten Donald Trump, Einflussnahme auf das Votum beim Brexit, systematische Datenerfassung seit 2015, so lauten die Vorwürfe.
International agierende Unternehmen übertragen häufig personenbezogene Daten in andere Länder. Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt eine Reihe von Instrumenten bereit, um den Datentransfer auch weiterhin rechtlich sicher zu gestalten.
Facebook sieht sich derzeit mit dem größten Datenskandal seiner Geschichte konfrontiert. Über 50 Millionen Nutzerprofile sollen unrechtmäßig in die Hände von Cambridge Analytica gefallen sein, einem Unternehmen, das auf die Analyse von Daten spezialisiert ist.
Das Surfen im Internet gehört für die Deutschen zum Alltag – 40 Prozent der Deutschen sind hauptsächlich online, um nach Informationen zu suchen. Verwendet werden dafür meist Suchmaschinen, die auf jede Frage eine Antwort haben. Aber warum hat die Suchmaschine eigentlich immer ein passendes Suchergebnis für uns?
Wann, wie und unter welchen Umständen dürfen Unternehmen die Daten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter speichern, verwenden oder an Dritte weitergeben? Ab 25. Mai 2018 regelt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) genau diese Fragen.
Ab dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) verbindlich für alle Mitgliedsstaaten. Wer die neuen Regelungen nicht umsetzt, muss mit hohen Strafen rechnen. In vielen Unternehmen herrscht deswegen große Verunsicherung. Doch Personalabteilungen, die schon das alte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gewissenhaft angewandt haben, können unterstützt durch die richtige
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- Application Manager (w/m/div.)
PKV Verband der Privaten Krankenversicherung e. V., Köln - Systemadministrator (w/m/d)
MUTABOR Management GmbH, Hamburg - Junior Account Manager SME (m/w/d)
Vodafone GmbH, Eschborn - Product Owner (m/w/d)
Vodafone GmbH, Düsseldorf