Der 28. Januar ist Europäischer Datenschutztag. In diesem Jahr steht er erstmals unter dem Zeichen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Zu diesem Anlass beschreibt Roger Scheer, Vice President DACH bei Veritas Technologies, wie sehr sich die Wahrnehmung von Privatanwendern und Unternehmen bei Datenschutz und Privatsphäre seit der Einführung der
Die DSGVO stellt an Unternehmen hinsichtlich des Datenschutzes zahlreiche neue Anforderungen. Dies gilt umso mehr, wenn das betreffende Unternehmen Cloud-Services nutzt.
Die Geldbuße von 50 Millionen Euro, die gegen Google wegen Nichteinhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), mangelnder gültiger Zustimmung zur Personalisierung von Anzeigen, fehlender Transparenz sowie unzureichender Informationen verhängt wurde, zeigt, dass die DSGVO Platz für Interpretationsfähigkeit lässt.
Commanders Act hat sein erstes Opt-In-Barometer basierend auf dem Nutzerverhalten von über 10 Millionen Besuchern veröffentlicht. Die fünf wichtigsten Erkenntnisse sind in diesem Beitrag detailliert beschrieben.
Anbieter Sozialer Medien setzen das Auskunftsrecht aus der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mangelhaft um; auch eine potentielle Übermittlung an einen neuen Anbieter gestaltet sich schwierig.
Das britische Parlament hat das Austrittsabkommen für einen geregelten Brexit mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Kritikern zufolge wird der sogenannte No-Deal-Brexit dadurch immer wahrscheinlicher – die IT-Wirtschaft warnt vor einem Datenchaos in Europa.
Das Nutzen von Cloud-Services gehört für die Mehrheit der Unternehmen längst zum festen Bestandteil der IT-Strategie. Die Möglichkeit des Datenzugriffs jederzeit und überall bringt zahlreiche Vorteile mit sich, allen voran verbesserte Flexibilität und erhöhte Produktivität.
Die Veröffentlichung vertraulicher Informationen von Politikern und Personen des öffentlichen Lebens hat in den vergangenen Wochen für Aufruhr gesorgt. Der anfangs als Hacking eingestufte Angriff stellte sich später als sogenanntes Doxing heraus. Was können Unternehmen aus dem Vorfall für ihre Datensicherheit lernen?
Die Freude auf die bevorstehende Reise ist groß. Doch was packe ich in meinen Koffer? Dieser hat schließlich nur ein begrenztes Volumen, und die Airline hat strenge Richtlinien hinsichtlich der Anzahl der Gepäckstücke sowie des Maximalgewichts.
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Vodafone GmbH, Ingolstadt - Initiativbewerbung »Joint Innovation Hub« für Absolvent*innen und/oder Berufserfahrene
Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI, Heilbronn - IT Service Manager (m/w/d) Einwohnermeldewesen
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