Von der Pflicht zur Chance
In einer Welt, in der Cyber-Angriffe immer raffinierter werden, ist Cyber-Sicherheit für Organisationen von entscheidender Bedeutung. Die neue NIS2-Richtlinie soll die Cyber-Abwehr stärken und die Sicherheit von Netzwerken und Informationssystemen in der EU deutlich verbessern.

Wenn man die Analogie zum Fußball bemühen will, dann hat der Erfolg einer IT-Sicherheitsabteilung maßgeblich mit einer guten Verteidigung zu tun. Es kommt darauf an, dass die Abwehr geschlossen steht und der Gegner am besten gar nicht erst zum Schuss oder auch nur in eine dafür geeignete

Sprachdialogsysteme wie Alexa und Siri sind inzwischen große Hilfen zum Beispiel bei der Musik- und Filmauswahl, der Internetrecherche oder der Steuerung von „Smart Homes“. Die Daten allerdings, also die Sprachbefehle und Dialoge der Nutzer, werden auf Servern dieser Firmen langfristig gespeichert, was vielen Benutzern Unbehagen bereitet.

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Für eine Vielzahl von Unternehmern scheint sich das Thema Datenschutz damit erledigt zu haben, dass sie auf ihre Webseite eine Datenschutzerklärung setzen, die sie von einem kostenlosen Anbieter im Netz bezogen haben. 

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Datenschutz hinkt hinterher

Es klingt wie eine Binsenweisheit zumindest für diejenigen, die sich täglich mit nichts anderem befassen als mit den Herausforderungen der IT-Sicherheit: die Risiken sind omnipräsent und sie treffen (fast) unterschiedslos alle.

Auch wenn über die detaillierten Modalitäten noch Unklarheit herrscht, ist eines unbestritten: Der Brexit steht kurz bevor. Am 29. März 2019 um 23.00 Uhr mitteleuropäischer Zeit verlässt Großbritannien die EU. Die Frage lautet, wie der Austritt vonstattengehen wird.

Mit der Verschärfung der Datenschutzbestimmungen brodelt ein Konflikt in den Gängen der Unternehmen. Die beiden Kontrahenten: CEO und der Data Protection Officer (DPO).

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Error: Falsch gedacht!

Datenschutz ist im Online-Handel ein entscheidendes Thema, und das nicht erst seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Verbraucher sind für das Thema sensibilisiert und Abmahnanwälte reiben sich die Hände, wenn sie Fehler in Online-Shops entdecken.

Automatisierte Datenschutzerklärung reicht nicht aus

Auch wenn die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, bereits seit einigen Monaten gilt, existieren noch immer Unternehmenswebsites, die nicht den aktuellen Bestimmungen entsprechen. Um eine Website gesetzeskonform zu gestalten, reicht es nicht aus, eine allgemeine Datenschutzerklärung irgendwo zu kopieren oder automatisiert generieren zu lassen und dann auf der Website

Datensicherheit und Datenverarbeitung

Die data Artisans GmbH weist auf die Bedeutung von Stream-Processing, also der Datenstromverarbeitung, in Zusammenhang mit den sich verschärfenden Compliance-Anforderungen für Unternehmen hin. Im Falle der DSGVO vereinfacht eine ereignisbasierte Überwachung Aufgaben wie Zugriffsbeschränkung oder Datenpseudonymisierung und sichert eine erste Stufe der Compliance, bevor personenbezogene Daten überhaupt

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