Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das neu gefasste Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu) sind nun bereits seit mehr als einem Jahr in Kraft. Viele der neuen rechtlichen Vorgaben sind zwischenzeitlich in den meisten Unternehmen umgesetzt worden.
Viele Websites binden Facebooks «Like»-Button und andere ähnliche Plug-ins ein, die Daten wie die IP-Adresse von Nutzern überträgt. Die Website-Betreiber sind laut einem Urteil für die Erhebung der Daten mitverantwortlich und müssen eine Einwilligung dafür einholen.
Technologie hat die Eigenschaft uns auf Trab zu halten. Und obwohl ständiger Wandel und Innovation aufregend sind, damit wirklich Schritt zu halten kann ein zweischneidiges Schwert sein. Das hat den Datenschutz zur heute vielleicht größten Herausforderung für Unternehmen gemacht.
Immer mehr Daten und immer schärfere Bestimmungen. Die DSGVO hat den Umgang mit Informationen und Daten nicht einfacher gemacht. Das merken Unternehmen im Alltag bei der technischen Umsetzung immer wieder.
Um den Datenschutz im Gesundheitswesen ist es schlecht bestellt: Eine neue Studie der GDV zeigt, dass Ärzte sowie Apotheken hierzulande nachlässig im Umgang mit Passwörtern sind. Hinzu kommt die Tatsache, dass viele auf Verschlüsselung verzichten – fatal, wenn es um medizinische Daten geht.
Eperi, Experte für Cloud-Data-Protection-Lösungen, bringt eine neue Lösung für die sichere und automatisierte Testdatengenerierung auf den Markt. Die Lösung ermöglicht erstmalig, Daten in Datenbanken und Anwendungen durch Tokenisierung zu desensibilisieren – und das konsistent über all diese Systeme hinweg.
Am 25. Mai 2018 wurde die neue Datenschutzgrundverordnung (kurz DSGVO) wirksam. Bereits im Vorfeld gab es großes Kopfzerbrechen, wie deren Vorschriften genau umzusetzen sind und wer davon betroffen ist.
Die Entdeckung der Sicherheitslücke Efail kam einem SuperGAU gleich: 2018 entdeckte ein deutsch-belgisches Forscherteam Schwachstellen, die es Angreifern erlauben, mit OpenPGP oder S/MIME verschlüsselte Nachrichten abzufangen und so zu manipulieren, dass der E-Mail-Klartext nach der Entschlüsselung zu einer vom Angreifer kontrollierten Adresse versandt wird.
Personaldaten weisen immer einen Personenbezug auf und sind daher zu schützen. Zuwiderhandlungen gegen die Auflagen der DSGVO können schnell teuer werden. Besonders heikel: Unter bestimmten Umständen haften Geschäftsführer und Vorstände mit ihrem Privatvermögen. Was also gilt es zu beachten?
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