Die französische Datenschutzbehörde hat eine Untersuchung wegen angeblicher Datenschutzverletzungen durch die Clubhouse-App eingeleitet.
Die Digitalisierung schreitet in schnellen Schritten voran und die Themen IT-Sicherheit, Datensicherheit und Datenschutz werden immer wichtiger für Unternehmen. Die Begriffe sind oft nicht klar voneinander zu trennen und werden selbst von Fachleuten und Experten in verschiedenen Zusammenhängen unterschiedlich interpretiert.
Während viele aktuell darauf pochen, die DSGVO abzuschwächen, zeigt das Beispiel SCHUFA deutlich, dass sie nicht weit genug greift. Aufgrund der bereits bestehenden Ausnahmen wird die DSGVO nämlich zum zahnlosen Tiger – zumindest, was die Transparenz der SCHUFA angeht.
DSGVO-Bußgelder in Millionenhöhe und ein Anstieg der Bußgeldbescheide um 60 Prozent haben das Datenschutz-Jahr 2020 geprägt. So wurden im vergangen Jahr laut einer Umfrage des Handelsblatts unter den Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern rund 48 Millionen Euro Strafzahlungen verhängt.
Die Unklarheiten rund um den Brexit haben lange an den Nerven der Unternehmen gezerrt. Zwar haben sich Großbritannien und die EU gegen Ende 2020 auf ihre künftigen Handelsbeziehungen geeinigt und der Handelsvertrag wurde weitgehend begrüßt. Fakt ist jedoch, dass weiterhin viel Verwirrung rund um
Es könnte so einfach sein: Praktisch die gesamte Belegschaft hat ohnehin schon WhatsApp auf dem Smartphone installiert. Warum nicht schnell eine Gruppe gründen und den mit Abstand meistgenutzten Instant Messenger auch zur unternehmensinternen Kommunikation verwenden?
Letzten Sommer wurde das Privacy-Shield-Abkommen vom EuGH für ungültig erklärt. Einige europäische Unternehmen nutzen trotzdem US-amerikanische Dienste, was besonders bei der Verarbeitung sensibler Mitarbeiterdaten problematisch sein kann.
Seit dem Austritt Großbritanniens aus der EU wird die Rechtsgrundlage für den gegenseitigen Datenaustausch über den Ärmelkanal neu diskutiert. Derzeit gilt für Firmen im Vereinigten Königreich eine Übergangsfrist, in der sie zusätzlich zu ihren geltenden Datenschutzgesetzen ein Datenschutzniveau nach Artikel 44 der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) bieten müssen.
Die Welt tickt zunehmend digital: Erkennen lässt sich das zum einen am rasanten technologischen Fortschritt und an der Reaktion vieler Unternehmen auf die Corona-Pandemie, in der eine Vielzahl von Arbeits- und Kommunikationsprozessen digitalisiert wurden und zum anderen an dem stark wachsenden Online-Handel.
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