Jürgen Litz, Geschäftsführer der cobra computer’s brainware AG in Tägerwilen sowie der cobra – computer’s brainware GmbH in Konstanz, über das neue Schweizer Datenschutzgesetz und die erheblichen Vorteile, die eine gewissenhafte Umsetzung der Richtlinien für alle Beteiligten bringen kann.
CRM-Lösungen und Datenschutz passen auf den ersten Blick nicht zusammen, doch der Schein trügt. Seit der Einführung der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 agieren die beiden Welten so eng wie noch nie miteinander. Spätestens dieses Ereignis regte einen längst notwendigen Prozess des Umdenkens in Bezug auf dem Umgang mit personenbezogenen Daten an. Mit den über die Europäische Union hinweg einheitlichen Regelungen schufen die Gesetzgeber ein neues Datenschutzniveau – eine erfreulich hoch angelegte Messlatte für den Schutz von Verbrauchern. Deren Strahlkraft wirkt auch über die Grenzen der Staatengemeinschaft hinweg. So zieht auch die Schweiz nach und schickt ihre eigene Verordnung auf einem ähnlichen Datenschutzniveau ins Rennen. Am 25. September 2020 vom Parlament beschlossen, tritt das Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) nun im September 2023 in Kraft. Damit kommt auf helvetische Unternehmen der gleiche Druck nach Veränderung zu wie auf die deutschen Kollegen im Jahr 2018. Damals wie heute mag eine derartige Transformation zunächst wie eine Herkulesaufgabe wirken, doch lohnt sie sich auf lange Sicht. Richtig angegangen und mit starken Partnern sowie technischen Hilfsmitteln an der Seite, stellt sich datenschutzkonformes Arbeiten als ungemein wertschöpfend heraus.
EU-DSGVO zum Vorbild gemacht
So positiv sich das Umdenken im Endergebnis auch darstellen mag, ganz freiwillig kam der Wunsch nach Veränderung auch auf der Ebene der Gesetzgeber nicht. Um das eigens angelegte Datenschutzniveau halten zu können, müssen Unternehmen aus der Europäischen Union auch bei ausländischen Businesspartnern auf die korrekte Verarbeitung personenbezogener Informationen achten. Juristisch fiel die Schweiz seit 2018 in die Kategorie eines Drittlandes, was Geschäftsbeziehungen ausschließlich durch einen Angemessenheitsbeschluss ermöglichte. Zwar sahen viele Schweizer Unternehmen auch im Jahr der DSGVO-Einführung bereits die Zeichen der Zeit und passten sich an, doch ging die Schere der Ansprüche an den jeweils eigenen Datenschutz zwischen den Nachbarländern auf rein rechtlicher Ebene immer weiter auseinander. Um den wirtschaftlichen Status quo beibehalten zu können, erwies sich der nun erfolgte Anstoß also als unausweichlich. Wenig überraschend kommt daher auch, dass sich das Schweizer DSG stark an den Vorgaben der DSGVO orientiert. Von der erhöhten Sensibilität bei der Erfassung und Meldung von Verstößen über die gesteigerten Anforderungen innerbetrieblicher Transparenz bis hin zu einem deutlich rigoroseren Strafenkatalog ähneln sich die beiden Ausführungen sehr. So können sich Schweizer Regierende zudem sicher sein, ein bereits getestetes und in großen Teilen funktionierendes System zu etablieren.
CRM – dein Freund und Helfer
Großen Einfluss darauf, wie problemlos die Implementierung der übergeordneten Richtlinien in der Schweiz verläuft, haben natürlich die bald regulierten Unternehmen selbst. Kooperationsbereitschaft bei der Umstellung und der Einhaltung des DSG erleichtert allen Beteiligten den Umbruch. Da eine Übergangsfrist laut Ankündigung des Gesetzgebers komplett entfällt, kann die Zeit für eine grundlegende Transformation hin zu datenschutzkonformem Arbeiten allerdings etwas knapp werden – ganz besonders für Konzerne, die bei null beginnen müssen. Customer-Relationship-Management-Systeme bieten eine einfache Möglichkeit, neue Prozesse schnell und strukturiert in den Arbeitsalltag zu integrieren. Der Schutz von Daten beginnt eben oftmals schon bei ihrer sorgfältigen Organisation, die ein CRM mit radikal minimierter Fehleranfälligkeit und Ersparnis von Ressourcen meistert. Doch lassen sich durch das richtige System nicht nur korrekte Arbeitsweisen etablieren, sondern auch automatisiert datenschutzkonform ausführen. Technische Hilfestellungen, die nicht nur dem betroffenen Unternehmen selbst, sondern dem gesamten Wirtschaftsumfeld der Schweiz – aber auch Geschäftspartnern in Deutschland und anderen Unionsländern – oft ungeahnte Vorteile bieten. Datenschutz erweist sich in unserer heutigen Zeit als alternativlos und rechtliche Grundlagen, wie sie das DSG bald festlegt, schaffen Vertrauen und einen fairen Wettbewerb.“