Richterhammer vor Binärcode
Löschpflicht

Personenbezogene Daten sind Angaben über bestimmte oder eine bestimmbare Person. Telefonnummern, Kreditkarten- und Personalnummern, aber auch E-Mails oder ein Kfz-Kennzeichen sind Beispiele für personenbezogene Daten.

Viele Veranstalter von Kongressen und Events, die lange daran festhielten, Veranstaltungen vor Ort stattzufinden zu lassen, wählen mittlerweile digitale oder hybride Modelle für die interne und externe Kommunikation. Was vielen Entscheider:innen dabei nicht bewusst ist: Viele Tools entsprechen nicht der DSGVO- bzw. GDPR-Norm und bergen demnach oft

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Zweifellos ist die Versicherungsbranche auf zuverlässige Daten angewiesen. Vor dem Aufkommen von Computern, dem Internet und weit verbreiteten Analysewerkzeugen, verließen sich Versicherungen in hohem Maße auf technologiegestützte mathematische Berechnungen und statistische Analysen, um Risiken zu bewerten und Preise für Policen zu berechnen und festzulegen.

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DIHK-Analyse

Rechtliche Unsicherheiten sind für Deutschlands Betriebe das größte Problem bei der stärkeren Nutzung von Daten. Das hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in einer Sonderauswertung der bundesweiten IHK-Digitalisierungsumfrage unter 4300 Unternehmen aller Größenklassen ermittelt.

Themenbasierte Anzeigen statt Clustering

Nachdem Google mit FLoC (Federated Learning of Cohorts) Publishern und Werbeindustrie einen Nachfolger zu Third-Party Cookie-Tracking präsentiert hatte, wurde das Projekt schnell wegen Datenschutzbedenken in Europa gestoppt.

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Es ist kein Geheimnis, dass die Compliance- und Risikomanagement-Abteilungen von Unternehmen und Behörden in der Regel viele manuelle Prozesse haben. Um überhaupt mit den Datenbergen und regulatorischen Anforderungen Schritt halten zu können, sind sie auf neue Technologien angewiesen – allen voran KI.

Das Landgericht München I sieht im Einsatz von Google Webfonts einen Verstoß gegen den Datenschutz und die DSGVO. Dem Kläger wurden Schadenersatz von 100 Euro zugesprochen. Für ITler klingt dies wie ein schlechter Schwerz, dieses Urteil könnte aber weitreichende Konsequenzen für alle Webseitenbetreiber haben. Ebenso gibt es die Richtung
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