Tank-Apps sind aktuell beliebter denn je. Denn nicht nur die CO2-Steuer, sondern auch der russische Krieg gegen die Ukraine sorgen für einen kontinuierlichen Anstieg der Spritpreise – eine Entspannung ist nicht in Sicht.
In den vergangenen zwei Wochen wurden nicht weniger als drei bedeutende OT-Sicherheitsvorfälle bekannt, die kritische Infrastrukturen (KRITIS) betreffen. Zusammengenommen stellen diese Vorfälle einen „perfekten Cybersturm“ dar, der die realen rechtlichen, politischen, produktiven und geschäftlichen Risiken umfasst, denen die OT-Netzwerke ausgesetzt sind.
Die DSGVO ist inzwischen seit fast vier Jahren in Kraft. Das Datenschutzrecht „Made in Europe“ setzt Maßstäbe und hat enorme Veränderungen für zahlreiche Akteure gebracht. Heute soll der Fokus auf die Betroffenen gerichtet werden. Kurz gesagt wurden ihre Rechte gestärkt.
Zahlreiche Unternehmen verwalten ihre Daten bereits in verschiedenen Cloud-Systemen, was aufgrund der immer größeren und komplexer werdenden Datenmengen und -strukturen oftmals auch für Herausforderungen sorgen kann. Unternehmen sollte dies nicht abschrecken – denn das Datenmanagement in der Cloud bietet auch zahlreiche Vorteile.
Repetitive Tätigkeiten, die Mitarbeiter bislang manuell ausführen, an die Maschinen abzugeben und damit Geschäftsprozesse effizienter zu gestalten, ist im Zuge der Digitalisierung ein Kernanliegen von Unternehmen. Das gilt auch für komplexe Prozesse im Controlling.
Mit dem Aufkommen von Cloud Computing trieben vor allem Kosteneinsparungspotenziale und Skalierbarkeit die Einführung der neuen Technologie voran. Mittlerweile haben Unternehmen weltweit erkannt, dass die Cloud zahlreiche weitere Potenziale birgt:
Angesichts der weltweit anhaltenden Cyberangriffe steht die Sicherheit der Stromnetze heute ganz oben auf der Agenda von Regierungsbehörden und Verantwortlichen im Bereich der Cybersicherheit.
Eine Analyse von Usercentrics zeigt: 89% der beliebtesten Online-Apotheken in der EU verstoßen gegen die DSGVO.
In seinem Urteil vom 20.01.2022 hat das LG München den Einsatz von Google Fonts auf Webseiten für rechtswidrig erklärt, wenn die Schriftartdateien von Standard Google Servern abgerufen werden. Das Urteil hat weit reichende Folgen auch für andere Plugins von Google.