Da kommt einiges auf die Unternehmen zu: Mit Ende der Homeoffice-Pflicht kehren zahlreiche Mitarbeiter zurück in die Büros. Dort gelten mittlerweile aber neue Regeln, die dem Infektionsschutz dienen sollen.
Verkompliziert wird diese Ausgangslage durch die Eigenverantwortung der Firmen: Sie müssen selbst entscheiden, wie sie die Gefahr von Infektionen im eigenen Hause künftig vermeiden wollen.
Stefan Ganzke weiß, dass das für die Betriebe keine leichte Aufgabe ist. Dennoch gilt es, ein allgemeingültiges Konzept zu erstellen, das vom Auszubildenden bis zum Chef eingehalten wird. Wie das am besten gelingt, erläutert Ganzke anhand von drei simplen Tipps in diesem Beitrag.
Tipp 1: Die Entwicklung eines Hygieneschutzkonzeptes
Zunächst ist es für das Unternehmen wichtig, auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung ein Hygieneschutzkonzept zu erstellen. Sicherlich lassen sich allein damit noch keine Infektionen verhindern. Dennoch ist es für die gesamte Belegschaft wichtig, mit klar verständlichen Regeln auf ein eigenverantwortliches Handeln der einzelnen Angestellten hinzuweisen und auf dieser Basis die Gefahr von Infektionen zu vermeiden.
Die notwendigen Gefährdungsbeurteilungen werden durch Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Betriebsräte und Betriebsarzt erstellt. Es macht auch Sinn, die Personalleitung einzubinden. Wichtig hierbei ist das Augenmaß, damit die Regeln verständlich sind und zugleich sicher.
Tipp 2: Die klar verständlichen Regeln
Eingehalten werden kann ein solches Schutzkonzept aber nur, wenn jeder Mitarbeiter seinen Inhalt auch versteht. Das heißt, dass auf eine einfache und klare Formulierung geachtet werden muss. Zudem sollten die Sprachen so gewählt sein, dass der Text von allen Kollegen gelesen werden kann. Oft genügt es dabei nicht, lediglich auf eine deutsche und eine englische Ausarbeitung abzustellen.
Darüber hinaus ist es entscheidend, die Regelungen nicht nur über das Schwarze Brett zu veröffentlichen, sondern sie jedem Angestellten einzeln zukommen zu lassen. Etwa per Flyer, per Post oder über den Mailaccount. Sollte es anschließend zu Fragen oder zum Feedback der Belegschaft kommen, so sind auch die dabei geäußerten Bedenken und Anregungen in das Konzept einzuarbeiten. Wichtig ist auch die Aufklärung und Information durch Gespräche mit den Mitarbeitern. Hierfür bieten sich Arbeitsschutz-Experten und Betriebsärzte an.
Tipp 3: Führungskräfte reifen zum Vorbild
Erfahrungsgemäß wird es aber kaum genügen, das Konzept zu erstellen und es auszuhängen. Vielmehr bedarf es des guten Vorbildes der Führungskräfte. Sie werden in das richtige Verhalten durch die Experten für Arbeitssicherheit eingewiesen. Fortan sollten sie im gesamten Unternehmen durch ihr Handeln einen Maßstab setzen, an dem sich die Belegschaft orientieren kann. Oftmals gelingt es damit besser, die einzelnen Regeln zu verinnerlichen.
Und wer das besonders gut schafft, darf dafür gelobt werden. Wem dagegen noch kleinere Fehler unterlaufen, der wird diskret auf das richtige Verhalten hingewiesen. Nach und nach lernen somit alle Angestellten voneinander, wie sie korrekt vorzugehen haben. Und kommt es bei den Schutzregeln dennoch einmal zu Problemen, so wird Unterstützung bei der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik erbeten.