Ein gutes Betriebsklima ist für viele Arbeitnehmer sogar wichtiger, als das Gehalt an sich. Besonders in IT-Unternehmen, in denen inzwischen häufig via Homeoffice gearbeitet wird, werden Aspekte der Wertschätzung oft etwas vernachlässigt.
Hier kann man durch gezielte Zuwendungen sicherlich für eine bessere Stimmung in der Belegschaft sorgen. Arbeitgeber haben zahlreiche Möglichkeiten, das Betriebsklima aktiv zu verbessern, eine davon sind Mitarbeitergeschenke, auf die wir hier etwas näher eingehen möchten.
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern neben dem eigentlichen Gehalt auch kleine Geschenke und Aufmerksamkeiten gewähren, oftmals (unter bestimmten Voraussetzungen) sogar steuerfrei. Solche Gesten honorieren die Leistung der eigenen Mitarbeiter und können dazu beitragen, das Betriebszugehörigkeitsgefühl zu verbessern. Was aber sollte man in diesem Zusammenhang berücksichtigen?
Was genau sind Mitarbeitergeschenke?
Als Mitarbeitergeschenke versteht man kleine Zuwendungen, welche Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zusätzlich zu ihrem regulären Lohn zur Verfügung stellen. Besonders in Krisenzeiten können Arbeitgeber die Leistung ihrer Mitarbeiter so besonders honorieren. Mitarbeitergeschenke können beispielsweise folgendes sein:
- Warengutscheine
- Fitness-Geschenke / Gesundheitskurse
- Dienstfahrrad
- kostenlose Getränke am Arbeitsplatz und
- weitere Benefits
Auch für den Arbeitgeber können Mitarbeitergeschenke durchaus Vorteile mit sich bringen, da sich die Mitarbeitermotivation durch diese zusätzliche Aufmerksamkeit erhöhen kann. Damit Mitarbeitergeschenke ihre Wirkung bestmöglich entfalten können, ist es wichtig, jedem Mitarbeiter möglichst individuelle, zu ihm passende Geschenke zu machen.
Was gilt bei Geldgeschenken?
Während Sachgeschenke bis 50 Euro immer steuerfrei sind, lässt sich das nicht so einfach auf Geldgeschenke übertragen. Zweckgebundene Geldleistungen, die nachträgliche Erstattung von Kosten oder auch Geldersatzmittel wie Schecks oder Guthabenkarten, sind auf diese Geschenke Steuern zu zahlen.
Ab dem 26. Oktober 2022 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einen Steuer- und Sozialversicherungs-abgabenfreien Betrag von bis zu 3.000 Euro als sogenannte Inflationsausgleichsprämie zukommen lassen. Der Begünstigungszeitraum ist dabei bis zum 31.12.2024 befristet und die Summe kann auch in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden. Geringfügig Beschäftigte, Werksstudenten oder auch arbeitende Rentner sind von dieser Sonderregelung nicht ausgenommen. Neben einer solchen Sonderregelung sind Geldleistungen wie: zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Guthabenkarten oder andere geldwerte Vorteile immer zu versteuern. Heutzutage können solche Geldgeschenke auch unkompliziert mittels digitaler Lösungen gehandhabt werden.
Unter folgendem Link gibt es weiterführende Informationen zum Thema sowie einen kleinen Überblick über mögliche steuerfreie Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter.
Was muss grundsätzlich beachtet werden?
- Geldgeschenke müssen grundsätzlich versteuert werden, sofern keine Ausnahmeregelungen bestehen, wie beispielsweise beim steuerfreien Corona-Bonus von bis zu 1.500 Euro oder der neuen Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro.
- Bei Sachzuwendungen, wie Gutscheinen oder sonstigen Zuschüssen, gilt eine Freigrenze von 50 Euro pro Monat.
- Eine Ausnahme bilden darüber hinaus sogenannte Zuwendungen im Rahmen von persönlichen Ereignissen, etwa einer Hochzeit oder der Geburt eines Kindes. Hier liegt der Freibetrag bei 60 Euro pro Monat, die zusätzlich gewährt werden können.
Fazit
Nur wenn Mitarbeiter sich am Arbeitsplatz wohlfühlen und wertgeschätzt fühlen, sind sie bereit dazu, optimale Leistungen zu erbringen. Kleine Geschenke und Aufmerksamkeiten können stark dazu beitragen, die Mitarbeiterzufriedenheit und somit das gesamte Betriebsklima nachhaltig zu verbessern. Daher sollten Arbeitgeber in Betracht ziehen, ihre Mitarbeiter von Zeit zu Zeit oder an besonderen Anlässen wie Weihnachten, Geburtstagen oder auch erfolgreichen Projekten eine kleine Aufmerksamkeit zukommen zu lassen.
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