Disruptive Technologie

Industrie 4.0: Hilfe im Digitalisierungsprozess

Die vierte industrielle Revolution unter dem Schlagwort Industrie 4.0 stellt für das produzierende Gewerbe die Herausforderung der kommenden Jahre dar. Dabei müssen Marktteilnehmer bislang unbekannte Aufgaben bewältigen und ihre Geschäftsprozesse einer umfassenden Digitalisierung unterziehen.

Dabei verschwinden zunehmend auch klare Abgrenzungen zwischen Branchen, Unternehmen und Geschäftsbereichen. Auch werden ganze Geschäftsmodelle obsolet und es entstehen radikal neue. Industrie-Unternehmen sehen sich insofern dringend auch mit dem durch Digitalisierung ausgelösten disruptiven Potential konfrontiert. Durch Disruption können schließlich etablierte Geschäftsmodelle oder Märkte vernichtet oder auch komplett ersetzt werden. Gelingt Unternehmen daher nicht die erfolgreiche und nachhaltige Transformation ihrer Prozesse und Geschäftsmodelle, drohen ihnen neue und innovativere Unternehmen nicht nur den Rang abzulaufen, sondern sie gar vollständig auf dem Markt zu ersetzen. Daher stellt sich die Frage: Für welche bedrohten oder sogar bereits geschädigten Unternehmen kommt eine Unterstützung im Sinne von „Hilfe 4.0“ in Frage und wie kann diese eine Transformation erfolgreich einleiten und umsetzen?

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Damit der Anschluss an die Digitalisierung gelingt, müssen traditionell aufgestellte Unternehmen die fortschrittlichen Entwicklungen der Digitalisierung implementieren. Neue Technologien erfordern dabei jedoch ein konsequentes Umdenken: Bislang bewährte Geschäftsmodelle müssen vollkommen neu überdacht werden, was viele Unternehmen vor eine große Herausforderung stellt. Zahlreiche neue Unternehmen zeichnen sich besonders dadurch aus, auch vollständig neue Wege einzuschlagen und sich stetig neu zu erfinden. Wie geradezu brutal der Markt sich innerhalb kürzester Zeit ändern kann, veranschaulicht am besten der Wandel des Mobiltelefons. Die Markteinführung des Smartphones – namentlich des iPhones – ist gerade einmal zehn Jahre her. Dem damaligen CEO von Nokia, Olli-Pekka Kallasvuo, wird aus dieser Zeit das Zitat „Seit wann kann Apple Mobiltelefone bauen?“ zugeschrieben. Dieser Satz und die dahintersteckende Ignoranz des veränderten Produkts Smartphone, war der Anfang vom Ende des einstigen Weltmarktführers Nokia. Dass man darauf auch anders reagieren konnte, zeigte Samsung. Deren CEO verlangte von seiner Entwicklungsabteilung „so etwas“ auch sofort zu bauen, koste es was es wolle. Insgesamt ist der Siegeszug des Smartphones das bis heute eindrucksvollste Beispiel, wie Disruption Märkte durcheinanderwirbelt und mit welcher Schnelligkeit dies passiert.

Auf Handelsplattformen vollzieht sich der Wandel ähnlich schnell. E-Commerce-Platzhirsche wie Google oder Ebay stellen hierbei zwei eindrucksvolle Beispiele dar. Google veränderte den Werbemarkt weltweit in einzigartiger Weise. Wenn ein Unternehmen z. B. in Bremen im Winter für Skier Werbung machen möchte und sich der klassischen Zeitungsbeilage bedient, wird es große Streuverluste zu verzeichnen haben, sofern man den Einwohnern der norddeutschen Hansestadt allgemein unterstellt, dass Skisport bei Ihnen wenig Popularität genießt. Platziert ein Unternehmen jedoch seine Werbung zielgerichtet auf Rechnern in Bremen, auf denen in letzter Zeit ein Schlagwort aus dem Bereich Ski, Wintersport, Tirol, Liftpreise etc. aufgerufen wurde, sinken die Streuverluste dramatisch.

Die Disruption zeigt sich am deutlichsten im Verhältnis zwischen Konsument und Produzent: Hier sind verschiedene vermittelnde Plattformen hinzugetreten, wie z. B. Zalando, HRS oder Amazon. Diese verändern den Wettbewerb stark, sind selbst aber nicht an der Produktion beteiligt. Hier wird auch deutlich, warum „to disrupt = unterbrechen“, die treffende Grundlage zum Nomen Disruption bildet. Es wird nämlich die Beziehung zwischen Produzent und Kunde unterbrochen. Der Betreiber der Plattform gestaltet die Preismodelle und gibt die Vorgaben an den Produzenten. Dieser muss sich folglich ernsthaft überlegen, ob es Sinn macht, sein Geschäftsmodell danach auszurichten. In der Regel wird hier nämlich primär über den Preis verkauft. HRS sortiert regelmäßig danach die Hotelangebote und Check24 die Mietwagen.

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Flexibilität und Schnelligkeit sind gefragt

Zwei Schlüsselfähigkeiten sind für eine erfolgreiche Umstellung auf Industrie 4.0 besonders bedeutsam, nämlich Flexibilität und Geschwindigkeit. Die digitale Transformation verlangt von (großen) Unternehmen insofern ein hohes Maß an Flexibilität, als dass diese sich mittels neuer Tochterunternehmen, neuer Projekte oder Kollaborationen weiterentwickeln und durch ein agiles Verhalten verändern. In Bezug auf die Schnelligkeit, sind diejenigen Unternehmen gefragt, die neue Hypes wahrnehmen und diese sofort umsetzen können. Jedoch sollte das Befolgen von Trends nicht ausschließliches Geschäftsmotiv darstellen; oftmals stellt sich dies als wenig erfolgversprechend und sogar äußerst riskant heraus, da Kunden nicht immer zuverlässig prognostizierte Trends adaptieren. So hat sich der Buchmarkt mit dem E-Book bald um Kopf und Kragen investiert, der Kunde die Produkte anschließend aber nicht im angestrebten Maße wahrgenommen.

Bisher galten beide Schlüsselfähigkeiten primär für Unternehmen im Consumerbereich. Entsprechend schnell erfasste diese auch eine Disruptionswelle, die ihnen eine schnelle Reaktion abverlangte, um sich mittels Transformation auf die neuen Marktgegebenheiten schnell einzustellen. Die Digitalisierung außerhalb des Konsumentenbereiches hingegen schreitet zwar wesentlich langsamer voran, da die Marktzugangsvoraussetzungen in der Industrie, insbesondere für Start-ups, wesentlich höher liegen und eine größere finanzielle Barriere darstellen. Dennoch sind auch traditionelle, teilweise bereits seit Jahrzehnten am Markt bewährte Unternehmen in einer umfassenden operativen Transformation und Sanierung – unter Berücksichtigung bilanzieller Aspekte – nachhaltig für die weitere Teilnahme am Markt vorzubereiten. Diesen zeitlichen Vorsprung können und müssen die traditionellen Industrien in der Zukunft nutzen, um ihre Marktfähigkeit hier nicht zu verlieren.

„Hilfe 4.0“: Voraussetzungen für die Sanierung durch Insolvenzschutz

Unternehmen können nun unweigerlich durch das disruptive Potential fortschreitender Digitalisierung des Marktumfeldes in eine die Existenz bedrohende Lage geraten, da ihre eigenen Transformationsprozesse nicht mit dem Markt Schritt gehalten haben. In dieser Situation besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, sich im Rahmen des Insolvenzschutzes erfolgreich zu sanieren und das Geschäft neu auszurichten. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen.

Die Geschäftsfelder des Unternehmens dürfen noch nicht obsolet sein. Der Markt, indem es sich bewegt, samt dessen Nachfrage, muss also noch bestehen, sodass eine Wettbewerbsfähigkeit gegeben bleibt und Leistungen innerhalb des Marktes zuverlässig Absatz finden können. Bei sogenannten Marktausscheidern hingegen ist genau dies nicht der Fall. Diese können eine Sanierung unter Insolvenzschutz nicht erfolgreich in Anspruch nehmen. Ein Beispiel aus der Vergangenheit für ein solches untergegangenes Geschäftsmodell sind die Produktion und der Vertrieb von Schreibmaschinen.

Es lassen sich weitere relevante Voraussetzungen für Unternehmen anführen, die für die Sanierung und den Insolvenzschutz geeignet sind, und deren Bedrohung durch Disruption somit verhindert werden kann:

Margenarme Unternehmen mit niedrigem Innovationsgrad:

Weiterhin sind Unternehmen, die sehr margenschwach sind und deren Innovationsgrad relativ gering ist – also die über keine eigenen Patente verfügen und lediglich schwache oder keine Marken beinhalten – für die Sanierung geeignet. Eine Voraussetzung für die Sanierung, stellt in diesem Falle allerdings eine relativ hohe Anzahl an Mitarbeitern dar.

Unternehmen, die von den Vorteilen des Insolvenzverfahrens profitieren:

Es gibt einige Unternehmen, die besondere Vorteile aus einem Insolvenzverfahren ziehen können. Dies sind z B. Filialisten, deren Mietverträge für Geschäftsräume, die sehr lange Laufzeiten vorsehen, auf kürzere Laufzeit geändert werden können (§ 109 InsO). Auch können bei einem unvermeidbaren Personalabbau die Sozialplanansprüche auf zweieinhalb Monatsverdienste je Arbeitnehmer begrenzt werden (§ 123 InsO). Je höher die Belastung durch Löhne und Gehälter ist, umso besser kann ein Unternehmen Liquidität durch die dreimonatige Insolvenzvorfinanzierungsphase aufbauen. Unternehmen, die zuvor wesentlich mehr Mitarbeiter beschäftigten als vor dem Abbau der Stellen, tragen eine hohe Last an Pensionsrückstellungen. Durch diese Zahlungsbelastung samt der hinzukommenden jährlichen Zinslast bleibt das Unternehmen in der Auszahlungsphase verhaftet. Dies kann im Wege des Insolvenzplans korrigiert werden.

Rechtssubjekte, die durch eine Eigenverwaltung ihre Zulassung verlieren:

Rechtssubjekte, die einem Rechtsträgererhalt unterliegen und in einer Eigenverwaltung ihre Zulassung verlieren würden, sind für die Sanierung ebenfalls geeignet. Hierzu zählen Apotheker, Rechtsanwälte, aber auch Krankenhäuser sowie Mannschaften im Profisport, die sonst die Ligazugehörigkeit verlieren.

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Situation nach der Sanierung

Nach einer Sanierung unter Insolvenzschutz steht ein Industrie-Unternehmen schließlich doppelt gestärkt da. Einerseits hat es sich finanziell „grundüberholt“; andererseits hat es sein Geschäftsmodell grundlegend neuausgerichtet, um sich abermals eine wettbewerbsfähige Position am Markt zu sichern. Eine solche Transformation gelingt jedoch in den wenigsten Fällen allein aus dem Unternehmen heraus, sodass Hilfe von externer Seite benötigt wird. Eine Sanierung unter Insolvenzschutz im Sinne einer „Hilfe 4.0“ sollte daher stets unter der Prämisse erfolgen, dass ein externer Berater den Prozess der Transformation begleitet, um disruptive Auswirkungen zu verhindern oder zumindest abzufedern. Dieser sollte zudem auch Kenntnisse sämtlicher zur Verfügung stehender rechtlicher Mittel haben, um diese für das Unternehmen ausschöpfend nutzen zu können.

Dirk Eichelbaum, Geschäftsführer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

www.buchalik-broemmekamp.de
 

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